Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) legt künftig Pensionsfonds, Versicherungen und Versicherungsgruppen ihre individuellen Risikonoten vor. Die Ergebnisse der Risikoeinstufungen sollen in bilateralen Gesprächen mitgeteilt und erläutert werden, um den Pensionsfonds und Versicherungen etwaige Schwächen klarzumachen. Mit dem Schritt wolle die Bafin in „ihrer Aufsichtspraxis noch transparenter“ werden, teilte sie mit. Bisher waren einzig aggregierte Ergebnisse der Risikoeinstufungen in den Jahresberichten der Bafin veröffentlicht worden.
Unternehmen sollen Risikobeurteilungen für sich behalten
Wichtig ist den Aufsehern: Die Versicherungen und Pensionsfonds dürfen die Risikoklassifizierungsergebnisse nicht veröffentlichen oder gar zu Werbezwecken nutzen. Die Risikoeinstufung ist stattdessen einzig für die Bafin und beaufsichtigten Unternehmen relevant. Je nach Bewertung steuert die Aufsichtsbehörde, wie häufig, umfangreich und intensiv sie die Pensionsfonds und Versicherungen prüft. In der Bewertung werden mithilfe eines internen Klassifizierungsverfahrens die Risiken berechnet, denen Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Versicherungsgruppen aktuell ausgesetzt sind oder zukünftig sein könnten.
Inhalt der Gespräche sollen die Gesamtbewertungen sowie die Teilnoten sein, bei denen die Unternehmen am schlechtesten abschnitten. Wann genau die Bafin den Versicherungen und Pensionsfonds diese Einstufungen vorlegt, will die Behörde aber selbst entscheiden – man wolle aber möglichst aktuelle Daten preisgeben. Die Einstufung selbst wird meist zum 30. September vorgenommen, bei besonders wichtigen Anpassungen kann sich eine Risikoklassifizierung auch zwischen den Stichdaten ändern.
Was zur Berechnung der Risikoeinstufungen bekannt ist
Details zur Berechnung und Gewichtung der Kennzahlen sowie die Gewichtungen der Teilbereiche will die Bafin nicht offenlegen. Bekannt ist nur: Das Risikoklassifizierungsverfahren orientiert sich an den Leitlinien der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zum aufsichtlichen Überprüfungsverfahren. Benotet werden zwei Kategorien: Marktauswirkung und Qualität. Für die Marktauswirkung gibt es eine vierstufige Skala, die bemisst, welche Effekte die Probleme eines Unternehmens auf die Stabilität des Finanzsystems haben könnte. Dabei wird etwa auch die Summe der Kapitalanlagen oder der gebuchten Bruttobeitragseinnahmen betrachtet.
Die ebenfalls auf vier Skalenbereiche aufgeteilte Gesamtnote für die Qualität der Unternehmen Gesamtnote leitet die Bafin aus den Bewertungen der Vermögens- und Finanzlage, der Ertragslage, der Geschäftsorganisation, der Zukunftsfähigkeit und den Inhabern bedeutender Beteiligungen ab. Für die Bewertung wird ein IT-gestütztes System mit langjährigen Branchenwerten kalibriert, das mit Blick auf wesentliche Kennzahlen Noten vorschlägt. Die Aufseher selbst können weitere Informationen, Kennzahlen oder Aspekte einbeziehen und sie auch höher gewichten.