Steiniger Weg zum Chefsessel Was die neuen Bafin-Eignungsanforderungen bedeuten

Jörg Streißle, Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft

Jörg Streißle, Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft Bildquelle: Annerton

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 22. Oktober 2025 ihr neues „Rundschreiben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ veröffentlicht. Es ersetzt die beiden bislang einschlägigen Merkblätter. Ein guter Anlass, sich die Anforderung an die Eignung von Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern von Aufsichts- und Verwaltungsorganen etwas genauer anzuschauen. 

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