Regulierung Bafin verschärft Regeln für Turbo-Zertifikate

Bafin Gebäude

Die Bafin will Turbo Zertifikate stärker regulieren. Foto: Imago Images / Schöning

Die Bafin will den Handel mit Turbo-Zertifikaten strenger regulieren. Der Grund: Eine Marktuntersuchung der Finanzaufsicht für den Zeitraum 2019 bis 2023 zeigt, dass etwa drei Viertel aller Kleinanleger durchschnittlich 6.400 Euro mit diesen Produkten verlieren. Insgesamt belaufen sich die Verluste auf 3,4 Milliarden Euro.

Kurze Haltezeiten, hohe Verluste 

Die Finanzaufsicht sieht den Handel mit den „Turbos“ daher kritisch. Fast 70 Prozent der Turbo-Zertifikate werden dabei von Anlegern weniger als 24 Stunden gehalten. Je mehr Transaktionen ein Anleger tätigte, desto höher war die Verlustwahrscheinlichkeit. Bei Anlegern mit mehr als 1.000 Transaktionen stieg die Verlustquote dabei sogar auf 91 Prozent.

Drei Maßnahmen für mehr Anlegerschutz

Die Bafin führt nun drei konkrete Maßnahmen ein:

  • Anbieter müssen Kunden standardmäßig vor den hohen Verlustrisiken warnen. Der Warnhinweis muss deutlich machen, dass sieben von zehn Kleinanlegern mit diesen Produkten Verluste erleiden.
  • Anleger müssen künftig einen Wissenstest absolvieren, bei dem sie mindestens sechs Fragen zum Handel mit Turbo-Zertifikaten korrekt beantworten müssen. Diesen Test müssen sie alle sechs Monate wiederholen.
  • Die Bafin verbietet Kaufanreize wie Bonuszahlungen oder reduzierte Ordergebühren beim Verkauf dieser Produkte.
 

Hebelprodukte mit hohem Risiko 

Turbo-Zertifikate zählen zu den strukturierten Wertpapieren und ermöglichen mit einem Hebel überdurchschnittliche Gewinne bei Kursbewegungen von Aktien, Währungen oder Rohstoffen. Gleichzeitig riskieren Anleger überdurchschnittliche Verluste oder einen Totalverlust, wenn bestimmte Kursschwellen erreicht werden.

In Deutschland bieten 20 Unternehmen diese Produkte an, vorwiegend Töchter ausländischer Firmen. Dabei kontrollieren die fünf größten Anbieter rund 75 Prozent des Marktes, während Sparkassen diese Produkte nicht anbieten.

Auf ein vollständiges Verbot verzichtet die Bafin, da sie einen solchen Markteingriff als unverhältnismäßig einstuft. Bis zum 3. Juli können die betroffenen Anbieter zu den geplanten Maßnahmen Stellung nehmen.

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