Die Bafin konsultiert ein Merkblatt, das sich mit der Einflussnahme von Anlegern auf die Anlageentscheidungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften befasst. Die Aufsichtsbehörde möchte damit klarstellen, in welchem Umfang Anleger auf die Verwaltung von Investmentvermögen Einfluss nehmen dürfen, ohne gegen die gesetzlichen Vorgaben zu verstoßen.
Laut Paragraf 17 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verantwortet ausschließlich die KVG die Verwaltung des Investmentvermögens. Das bedeutet, dass Anleger zwar gewisse Mitspracherechte haben können, die Entscheidungshoheit aber bei der KVG verbleibt. Laut Bafin soll das Merkblatt verhindern, dass Anleger durch übermäßige Einflussnahme die Interessen anderer Anleger beeinträchtigen oder gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben verstoßen.
Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Einflussnahme
Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen sicherstellen, dass sie ihre Anlageentscheidungen unabhängig treffen. Sie dürfen sich zwar mit Anlegern austauschen, aber diese dürfen nicht direkt oder indirekt die Anlageentscheidungen dominieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei der Bafin dabei institutionellen Investoren wie Banken und Versicherungen, die oft mit großem Kapital beteiligt sind.
Dokumentationspflichten für KVGen
Um Transparenz zu gewährleisten, müssen laut dem Merkblatt KVGen alle relevanten Einflussnahmen von Anlegern dokumentieren. Dadurch sollen die Entscheidungsfreiheit gewahrt bleiben. Die Bafin betont, dass diese Nachweise wichtig sind, um die ordnungsgemäße Verwaltung der Investmentvermögen sicherzustellen und aufsichtsrechtliche Risiken zu minimieren.
Noch befindet sich das Merkblatt in der Konsultationsphase. Auf Linkedin äußern bereits erste KVGen, Manager und Anwälte ihre Meinung zu dem Vorhaben. So begrüßen einige den Vorschlag. Andere monieren, dass eine realitätsnähere Umsetzung der Fragestellung. Interessierte Parteien – insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften – können noch bis zum 31. März 2025 Stellungnahmen zu dem Merkblatt einreichen.