Nach Berenberg Bafin greift nun auch bei Deutsche Finance Group ein

Nach Berenberg
Bafin greift nun auch bei Deutsche Finance Group ein
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Blick in das Headquarter der Deutsche Finance Group

Blick in das Headquarter der Deutsche Finance Group Bildquelle: Deutsche Finance Group

Die Bafin greift bei der Deutsche Finance Group durch. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss der Aufsicht Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen, wie die Behörde mitteilte. Mit diesen Informationen will sich die Bafin selbst ein Bild davon machen, ob die Gesellschaft die von ihr verwalteten geschlossenen Publikumsfonds ordnungsgemäß führt.

Zusätzlich bestellte die Aufsicht einen Sonderbeauftragten. Er soll überwachen, dass das Unternehmen die Anordnung befolgt, und der Bafin darüber berichten. Die Maßnahmen sind noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Die Gesellschaft kann sie vor Gericht anfechten, muss sie aber dennoch umgehend umsetzen. Konkrete Vorwürfe werden in der Mitteilung nicht genannt

Circa 50.000 Anleger betroffen 

Die Deutsche Finance Group ist auf Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur spezialisiert und verwaltet nach eigenen Angaben rund zwölf Milliarden US-Dollar. Über Publikumsfonds sind auch private Anleger an den Investments beteiligt. Allein in diese Fonds haben rund 50.000 Privatanleger knapp 1,5 Milliarden Euro investiert. Das Unternehmen verwaltet 24 Publikumsfonds.

 

Vergangenen Freitag (19. Juni) hatte die Bafin bei der Hamburger Privatbank Berenberg durchgegriffen – dort allerdings härter: Sie fror die Befugnisse der gesamten Geschäftsleitung ein und ließ die Bank von zwei Sonderbeauftragten führen. Bei der Deutsche Finance überwacht der Sonderbeauftragte dagegen nur die Anordnung, er übernimmt nicht die Geschäfte.

Hintergrund: Als Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt die Deutsche Finance Group dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), über dessen Einhaltung die Bafin wacht. Sieht die Aufsicht Anhaltspunkte dafür, dass es zur Überwachung eines Ge- oder Verbots des KAGB nötig ist, kann sie Auskünfte einholen, Unterlagen anfordern und einen Sonderbeauftragten einsetzen, der die Befolgung ihrer Anordnungen kontrolliert.

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