Die Finanzaufsicht Bafin verhängt Geldbußen von 702.500 Euro gegen die Sutor Bank. Die Hamburger Bank hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes und EU-Vorschriften verstoßen.
Die Aufsichtsbehörde wirft der Sutor Bank drei Verstöße vor, die zwischen 2020 und 2022 auftraten. Schwerpunkt der Kritik bildet der Umgang mit Riester-Altersvorsorgeprodukten. Die Bafin kann jeden der drei Verstöße mit Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes ahnden. Bei der Sutor Bank blieb sie somit deutlich unter diesen Höchstgrenzen.
Mangelnde Aufklärung bei Vertragsänderungen
Die ersten beiden Verstöße betreffen die Darlegung von Interessenkonflikten und Risikohinweise. Laut Bafin informierte die Bank ihre Kunden bei möglichen Vertragsänderungen für Riester-Produkte nicht ausreichend über wirtschaftliche Eigeninteressen und Interessenkonflikte. Dies geschah in den Jahren 2020 und 2021. Als Wertpapierdienstleister hätte die Sutor Bank zudem 2020 ihre Kunden über wirtschaftliche Risiken der Vertragsänderung aufklären müssen.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Banken Kunden vor Geschäftsabschluss eindeutig über Art und Herkunft von Interessenkonflikten informieren. Die Darlegung muss so erfolgen, dass Kunden ihre Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen können.
Probleme bei Telefonaufzeichnungen
Der dritte Verstoß betrifft die Information über Telefonaufzeichnungen. Die Sutor Bank klärte 2021 und 2022 ihre Kunden nicht ausreichend über die Aufbewahrungsdauer der Gesprächsaufzeichnungen auf.
Wertpapierdienstleister müssen Kunden vorab in geeigneter Weise über Telefonaufzeichnungen informieren. Dabei müssen sie mitteilen, dass Kopien mindestens fünf Jahre und auf Wunsch der Behörden bis zu sieben Jahre verfügbar bleiben.
Sutor Bank legt Einspruch ein
Die Sutor Bank weist die Bußgelder zurück und legte bereits am 14. Juli Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Bank bestreitet alle Vorwürfe der Aufsicht, wie aus einem Statement gegenüber dieser Redaktion hervorgeht.
Zu den Interessenkonflikten erklärt die Bank, sie habe „jederzeit die Interessen der Kunden gewahrt“. Alle Verwaltungsentscheidungen seien vertragsgemäß erfolgt. Es habe „zu keinem Zeitpunkt einen aufklärungspflichtigen Interessenkonflikt“ gegeben.
Die beanstandeten Kundeninformationen betrafen laut Sutor Bank lediglich bestehende vertragliche Möglichkeiten, den Aktienanteil bei Riester-Verträgen zu erhöhen. Diese Informationen seien „objektiv zutreffend“ gewesen und stünden in keinem Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung.
Bei den Telefonaufzeichnungen sieht die Bank ebenfalls keinen Verstoß. Sie habe ordnungsgemäß über die Aufzeichnung und fünfjährige Aufbewahrung informiert. Eine mögliche behördliche Verlängerung auf sieben Jahre erfordere keinen separaten Hinweis.
Die Bank zeigt sich zuversichtlich, dass sich ihre Position im laufenden Einspruchsverfahren bestätigen wird.