Mehrere Verstöße Bafin verlangt wegen Großkreditverstößen mehr Eigenmittel von M.M.Warburg & CO

Hauptsitz der Privatbank M.M.Warburg & CO

Hauptsitz der Privatbank M.M.Warburg & CO: Die Bafin klopft der Bank auf die Finger und verlangt zusätzliche Eigenmittel. Die Hintergründe bleiben schwammig. Foto: Imago Images / Hanno Bode

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) klopft der Hamburger Warburg-Bank auf die Finger: Am Mittwochvormittag gab die Behörde bekannt, dass sie bereits am 22. Dezember 2021 zusätzliche Eigenmittelanforderungen gegenüber der Bank angeordnet hat. In der knappen Mitteilung führt die Bafin mehrere Paragraphen an, gegen die die Privatbank Warburg verstoßen hatte.

Beim Blick auf die genannten Paragraphen wird nur etwas klarer, wobei es sich bei den Verstößen handelt: So haben die Warburg-Institute wohl auf der einen Seite die Großkreditobergrenze nicht eingehalten, die durch Artikel 395 der EU-Verordnung 575/2013 geregelt ist. Normalerweise dürfen Institute keine Risikoposition gegenüber Kunden oder Kundengruppen einnehmen, deren Wert mehr als 25 Prozent der Eigenmittel ausmacht. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt auch eine Grenze von 150 Millionen Euro. Eine dieser beiden Marken dürfte bei Warburg also überschritten worden sein.

Auf der anderen Seite bemängelt die Bafin, dass gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen wurde. Für letztere sind laut dem angeführten Kreditwesengesetz die Geschäftsleiter verantwortlich, die im besonderen das Risikomanagement mit der Beurteilung der Risikotragfähigkeit und Kontrollmechanismen steuern müssen.

Abgänge in der Führungsebene gab es zuletzt jedenfalls zuhauf:

Tessmanns Ausscheiden bei Warburg wurde erst vor wenigen Tagen bekannt. Aus dem einst fünfköpfigen Führungsgremium der Bank verbleibt damit nur noch Manuela Better – zuständig für das Risikomanagement.

Warburgs Stellungsnahme zum Bafin-Rüffel

Neben den ersten beiden Paragraphen verweist die Bafin zusätzlich auf weitere Stellen im Kreditwesengesetz, in denen klargestellt wird, das die Regeln zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und weitere Eigenmittelanforderungen auch für Instituts- oder Finanzholding-Gruppen und den entsprechenden Subunternehmen umgesetzt werden können. Das ergibt insofern Sinn, als dass die Bafin in ihrer Meldung sowohl die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien als auch die M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe nennt. Ob die Versäumnisse bei den Großkrediten aber innerhalb der Bankengruppe passierten sein könnten, bleibt offen. Zwei vom private banking magazin kontaktierte Fachleute halten es zumindest für möglich. Die Warburg-Bank äußerte sich auf konkrete Nachfrage dazu allerdings nicht eindeutig.

Stattdessen heißt es in einer kurzen Stellungnahme, dass bei im zweiten Halbjahr 2021 neu gebildeten Unternehmensgruppen einmal vergebene Kredite für zwei Unternehmen und damit doppelt berücksichtigt werden mussten. Diese Überschreitung der Großkreditgrenze habe man dann umgehend selbst der Bafin mitgeteilt. Außerdem ließ die Bank verlautbaren, dass die gesetzlichen und zusätzlichen Mindestanforderungen an die Eigenmittel erfüllt worden seien. Darüber hinaus wollte sich die Bank nicht zu dem Thema äußern.

Die institutionelle Kapitalanlage ist Ihre Leidenschaft?

Unsere auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm institutionell“. Wir versorgen Sie jeden Mittwoch mit aktuellen Nachrichten, Personalien und Analysen.

Die genauen Hintergründe des Bafin-Rüffels bleiben also offen. Schon im Juli 2021 schrieb die Süddeutsche Zeitung nach einer ähnlichen, aber anonymisierten Bafin-Meldung, dass das betroffene Institut nach ihren Informationen die Warburg-Bank sei. Auch damals ging es um Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, auch damals verhängte die Bafin zusätzliche Eigenmittelanforderungen.

Struktur Warburg-Gruppe: Nachwehen der Cum-Ex-Affäre?

Im Herbst 2021 verabschiedete sich Warburg dann von der zuvor jahrelang bestehenden Holding-Struktur, auch bei diesem Vorgang mutmaßte Finanz-Szene über einen Zusammenhang mit der anonymisierten Bafin-Meldung und das Manager Magazin über Nachwehen der Cum-Ex-Affäre. Das Ende der Holding wenige Wochen vor dem Dezember-Rüffel der Bafin ist insofern auch bemerkenswert, als dass das übergeordnete Unternehmen im Offenlegungsbericht 2020 noch als wichtigster Liquiditätsgeber oder -abnehmer für die weiteren Institute der Gruppe beschrieben wird – und dabei explizit die Großkreditgrenzen genannt werden.

Unterdessen wartet auf die Warburg-Bank an anderer Stelle offenbar der nächste Rückschlag: Das „Handelsblatt” (anmeldepflichtig) berichtet, dass die Gewinnchancen der Hamburger Privatbank im Prozess gegen die Deutsche Bank vor dem Oberlandesgericht Frankfurt schlecht stehen.

Warburg fordert dem Bericht zufolge in einem neuen Klageantrag von der Deutschen Bank nur noch rund 63 Millionen Euro, die der Fiskus ihr wegen illegaler Cum-Ex-Geschäfte in Rechnung gestellt hat. Das Gericht scheint den Sachverhalt jedoch anders zu bewerten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen