Mängel beim Risikomanagement Bafin fordert von Pax-Bank, mehr Eigenmittel vorzuhalten

Filiale der Pax-Bank in Mainz.

Filiale der Pax-Bank in Mainz. Foto: Imago / Sämmer

Die Pax-Bank muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht Bafin heute verkündet und bereits am 18. Januar 2023 angeordnet. Seit dem 22. Februar ist der Bescheid bestandskräftig. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht in allen geprüften Bereichen erfüllte.

Mängel beim Risikomanagement

Betroffen waren nach Angaben der Bafin in erster Linie die Ermittlung spezifischer Risiken und deren Einbindung in die Gesamtbanksteuerung. Die Pax-Bank verstoße gegen die Vorgaben des KWG zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation.

Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sei ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Es soll die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sicherstellen.

Auch Oddo BHF muss mehr Eigenmittel vorhalten

Stellt die Bafin Mängel in der Geschäftsorganisation eines Instituts fest, kann sie beispielsweise, wie im Fall der Pax-Bank und vor wenigen Tagen bei Oddo BHF, verlangen, dass das Institut Eigenmittel über die gesetzlichen Anforderungen hinaus vorhält. Grundlage hierfür ist § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

 

 

Die Pax-Bank mit Hauptsitz in Köln ist eine genossenschaftlich organisierte, christliche Sozialbank. Die Bank wurde 1917 als Selbsthilfeorganisation von Priestern für Priester gegründet. Zu den Kunden zählen neben Privatpersonen kirchliche, gemeinnützige und soziale Institutionen sowie Vereine und Verbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Pax-Bank gehört zum Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen