In der Vorreiter-Rolle Bafin erlaubt Coinbase die Krypto-Verwahrung

Die New Yorker Nasdaq "begrüßt" Coinbase

Die New Yorker Nasdaq "begrüßt" Coinbase: Im April ging das US-Kryptounternehmen an die Börse. Jetzt kann es auch in Deutschland durchstarten. Foto: imago images / UPI Photo

Ende 2019 wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in Deutschland eingeführt und ins Kreditwesengesetz (KWG) als erlaubnispflichtige Tätigkeit aufgenommen. Jetzt hat die Bafin der Coinbase Germany GmbH die erste Erlaubnis für dieses Geschäft sowie für den Eigenhandel, beschränkt auf Kryptowerte und Rechnungseinheiten, erteilt. Die börsennotierte US-Muttergesellschaft betreibt eine Handelsplattform für Kryptowährungen.

In ihrer Pressemitteiling stellt die Bafin extra klar, dass sie ausschließlich Dienstleister beaufsichtigt, die ihre Tätigkeit in Bezug auf Kryptowerte erbringen. Sie beaufsichtige nicht die entsprechenden Kryptowerte und auch Finanzinstrumente wie der Bitcoin fielen weiterhin nicht unter ihre Kontrolle.

Coinbase zeigt sich „nach vielen Monaten harter Arbeit in Kooperation mit der Bafin“ erfreut über die Erlaubnis und will nun in Deutschland durchstarten. Das Unternehmen will das lokale Kundenbetreuungs-Team ausbauen und hat neue Produkte für die nahe Zukunft angekündigt.

 

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