Änderungen für Pensionskassen und -fonds: Die Finanzaufsicht Bafin setzt die Vorgaben der European Insurance and Occupational Pensions Authority (Eiopa) zu Pensionsdaten um. Darin geht es um die Daten, welche die nationalen Aufsichtsbehörden über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung an die Eiopa melden müssen. Die bisherige Berichtspflicht ist ab 31. Dezember 2024 aufgehoben.
Pensionskassen und -fonds müssen der Bafin künftig regelmäßig detaillierte Pensionsdaten übermitteln. Dafür gibt es standardisierte Meldebögen. Diese müssen im XBRL-Format im MVP-Portal der Bafin hochgeladen werden. Das Format ist wichtig, damit die Bögen maschinell lesbar sind.
Die jeweiligen Meldefristen hängen von der Bilanzsumme der Pensionskassen und -fonds ab. Unter 100 Millionen Euro sind die Einrichtungen von der Meldepflicht befreit. Von 100 Millionen bis eine Milliarde Euro ist eine jährliche, ab eine Milliarde Euro ist eine vierteljährliche Meldung nötig. Neu ist, dass sich die Befreiung beziehungsweise Verpflichtung an die Bilanzsumme über drei aufeinanderfolgende Jahre koppelt.
Zahlreiche Daten und Bögen – erste Berichte bald fällig
Es gibt eine Reihe an neuen Meldebögen, die Pensionskassen und -fonds ausfüllen müssen. Dazu zählen:
- Bilanzinformationen
- Liste der Vermögenswerte
- Offene Derivate
- Erträge aus Kapitalanlagen
- Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen
- Zahlungsströme
- Informationen über Versorgungsberechtigte
Neu sind zudem Anforderungen an das Berichtswesen für alternative Anlagen, Derivate und Kryptowährungen.
Die Pensionskassen und -fonds mit einer Bilanzsumme ab eine Milliarde Euro müssen ihre erste Meldung für das erste Quartal 2025 übermitteln. Für diejenigen, die eine jährliche Meldung hochladen müssen, sind die Geschäftsjahre ab 31. Dezember 2024 erforderlich.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.