Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Babcock Pensionskasse Ende Oktober 2025 die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Grund ist die anhaltende Unterdeckung bei der Mindestkapitalanforderung.
Das Unternehmen konnte demnach weder die vorgeschriebene Mindestkapitalausstattung erreichen noch einen tragfähigen Finanzierungsplan vorlegen, um die Unterdeckung zu beseitigen. Der Bescheid wurde am 1. Dezember 2025 bestandskräftig.
Der Erlaubniswiderruf betrifft die Versicherungssparte Nr. 19 (Leben) sowie Nr. 24 (Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen) gemäß Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Mit sofortiger Wirkung darf die Pensionskasse keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Auch Verlängerungen oder Erhöhungen bestehender Verträge sind untersagt. Die bestehenden Verträge werden nach Angaben der BaFin ordnungsgemäß durchgeführt und abgewickelt.
Bereits seit April 2005 hatte die Aufsichtsbehörde der Babcock Pensionskasse untersagt, Neugeschäft abzuschließen.
Laut dem Geschäftsbericht 2023/2024 der Babcock Pensionskasse gab es zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 6.057 Rentenempfänger (Pensionäre). Die Gesamtzahl der Kassenmitglieder, einschließlich der Anwärter (aktive Mitglieder), belief sich auf 5.377 Personen.