Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 1. April 2026 den Entwurf zur 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen können bis zum 8. Mai 2026 eingereicht werden.
Stärker prinzipienbasiert
„Wir haben die MaRisk grundlegend überarbeitet. Das Rundschreiben ist jetzt noch stärker prinzipienbasiert gestaltet, und wir haben die Komplexität deutlich reduziert", sagt Nikolas Speer, Exekutivdirektor der Bafin-Bankenaufsicht. Damit erweitere die Aufsicht die Spielräume für die Institute, die Anforderungen proportional anzuwenden.
Kernstück der Novelle ist eine neue Größenklassifizierung: Künftig unterscheidet die MaRisk zwischen sehr kleinen Instituten mit einer Bilanzsumme von bis zu einer Milliarde Euro, kleinen Instituten (Small and Non-complex Institutions, SNCIs) sowie den übrigen weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions, LSIs). Bisherige Öffnungsklauseln wurden klargestellt und ausgeweitet – weitere Voraussetzungen für deren Nutzung entfallen weitgehend.
SIs herausgenommen
Eine strukturelle Änderung betrifft die direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Significant Institutions (Sls): Sie werden künftig aus dem Anwendungsbereich der MaRisk herausgenommen.
Mit der Novelle setzt die Bafin zudem neue Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA um – darunter die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) sowie zur internen Governance, die bislang noch als Konsultationsfassung vorliegen.