Rödl-Partner Christian Conreder „Die Aufsicht geht schärfer vor – auch bei der Wahl ihrer Mittel“

Rechtsanwalt und Partner Christian Conreder ist Praxisgruppenleiter Banking & Finance sowie Mitglied des Center of Excellence Private Equity bei Rödl.

Rechtsanwalt und Partner Christian Conreder ist Praxisgruppenleiter Banking & Finance sowie Mitglied des Center of Excellence Private Equity bei Rödl. Bildquelle: Rödl

private banking magazin: Die Bafin hat bei der Deutsche Finance Group einen Sonderbeauftragten eingesetzt und umfangreiche Auskünfte angefordert. Wie ungewöhnlich ist ein solcher Schritt?

Christian Conreder: Dieser Schritt ist unzweifelhaft als ungewöhnlich zu bezeichnen, weil es sich um den ersten bekannten Fall der Einsetzung eines Sonderbeauftragten nach § 40a KAGB handelt. Die Regelung wurde erst mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz am 16. April 2026 neu in das KAGB eingeführt.

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