Bafin-Präsident Mark Branson will weiterhin eine Nachfolgeregelung zur Marisk für Wertpapierinstitute entwerfen. Das hat Branson in einem Brief erklärt, mit dem er auf ein Schreiben des Vermögensverwalters Martin Wiegelmann reagiert hat. Wiegelmann ist geschäftsführender Gesellschafter von SMS & Cie. Vermögensmanagement und hatte Branson in seinem Brief geschildert, dass die regulatorischen Vorgaben kleinere Vermögensverwalter teils ausbremsen und verunsichern. Auch der Verband unabhängiger Vermögensverwalter hatte daraufhin einen offenen Brief an Branson formuliert.
Sowohl der Verband als auch Wiegelmann hatten als Beispiele für die unklare Regulatorik die bisher fehlende Marisk-Nachfolge für Wertpapierinstitute nach dem Wertpapierinstitutsgesetz WpIG angeführt. Denn obwohl das Kreditwesengesetz KWG nicht mehr und stattdessen eben das Wertpapierinstitutsgesetz für die Vermögensverwalter gilt, sollen sich die Vermögensverwalter weiterhin an Marisk – also die Mindestanforderungen an das Risikomanagement – halten.
Genau das führe aber zu Verwirrungen, erklärt auch Branson in seinem Brief. Schließlich seien die Anforderungen lediglich insoweit zu beachten, wie dies vor dem Hintergrund der jeweiligen Institutsgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalten geboten erscheine. „Daher stimme ich mit Ihnen überein, dass bei bestimmten Sacherhalten Auslegungsspielräume bestehen“, erklärt Branson im Brief.
Der Plan, eine Nachfolgeregelung zur Marisk für Wertpapierinstitute zu entwerfen, zu konsultieren und zu veröffentlichen, stehe deshalb weiterhin. „In diesem Jahr werden wir die Vorbereitungen zur Ausgestaltung dieser Standards intensivieren“, schreibt Branson.
Spannungsfeld zwischen europäischem und deutschen Recht
Für Wiegelmann eher ein Hinweis darauf, dass die Ausarbeitung noch dauern könne. Den Hinweis Wiegelmanns darauf, dass Vermögensverwalter zusätzlich veröffentlichen sollen, welche Depotbanken sie nutzen, sieht Branson aber anders: „Die BaFin unterstützt auch dieses ESMA-Statement zur Depriorisierung und fordert dementsprechend keine Erfüllung dieser Pflicht mehr. Insofern sollen diese Pflichten faktisch keine Wirkung mehr entfalten.“
Ohnehin verweist Branson darauf, dass die deutsche Aufsichtsbehörde auch oft europäisches Recht umsetze. „Grundsätzlich gilt allerdings, dass die BaFin für Änderungen im Zusammenhang mit der europäischen und nationalen Gesetzgebung nicht unmittelbar zuständig ist, sondern dies primäre Aufgaben des jeweiligen Gesetzgebers sind“, schreibt Branson. „Wenn wir im Rahmen unseres Mandats Möglichkeiten für Entlastungen erkennen, weisen wir den deutschen Gesetzgeber hierauf hin und verfolgen die Weiterentwicklung aktiv.“ Man sei aber immer offen und dankbar für möglichst konkrete Informationen, wenn „speziell für kleinere Institute bestimmte Regularien besonders belastend sind oder überflüssig erscheinen“.
Für Wiegelmann klingt das nach nicht ausreichend – schließlich hatte Bransons Ankündigung, die Regulierung zu vereinfachen, erst dazu veranlasst, einen offenen Brief zu formulieren. „Von einer aktiveren Rolle in Richtung Europa mit dem Ziel, die vielen Verordnungen zu entschlacken, ist leider absolut nichts zu spüren“, fasst Wiegelmann zusammen, der sich von der Bafin auch auf europäischer Ebene eine aktivere Rolle wünscht.