Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) befreit Versicherer über das Jahr 2021 hinaus von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach Pargraf 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Damit verlängert sie ihre entsprechenden Entscheidungen aus dem Jahr 2020.
Mit dieser Verlängerung will die Bafin alle Beteiligten, also Solvency-II-Unternehmen, entlasten – auch mit Blick auf den noch laufenden Überprüfungen der technischen Standards zur Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörde und zu den Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage.
Die Bafin wird die Unternehmen nicht gesondert informieren, sondern ersetzt mit einer Pressemitteilung individuelle Schreiben. Unternehmen, die sie erstmals für das Berichtsjahr 2022 teilweise von den unterjährigen Berichtspflichten befreien möchte, wird die Bafin kurzfristig kontaktieren, damit sie bis Ende Oktober 2021 auch formal eine Befreiung aussprechen kann.