Informationsaustausch über Finanzkonten Der Steuerzahler wird gläsern

Helge Schubert: Der Rechtsanwalt, Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht erklärt, was Steuerzahler im Zuge des automatischen Informationsaustauschs erwartet.

Helge Schubert: Der Rechtsanwalt, Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht erklärt, was Steuerzahler im Zuge des automatischen Informationsaustauschs erwartet. Foto: Rose & Partner

Seit 30. September 2017 findet zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung erstmals im großen Umfang ein zwischenstaatlicher automatischer Austausch von Daten (Automatischer Informationsaustausch, AIA) zu Bankkonten und Depots statt. Deutschland sowie 102 weitere Staaten haben sich darauf verständigt, durch den sogenannten gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen. In der Folge ist davon auszugehen, dass alle Konten und Depots von Privatpersonen, die zum 31.12.2015 ein Konto bei einem Finanzinstitut geführt haben, gemeldet werden.

Doch um welche Informationen geht es überhaupt? Neben Standards wie Name und Steuernummer, dem steuerlichen Wohnsitz oder der Kontonummer bekommen die Behörden im Zuge des automatischen Datenaustausches auch Zugriff auf den Kontosaldo oder Kontowert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufswerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen zum Ende des betreffenden Kalenderjahres oder – bei Auflösung eines Kontos im Laufe des Kalenderjahres – zum Zeitpunkt der Kontoauflösung.

Bei Verwahrkonten sind es jeweils der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte dieses Kontos erzielt und diesem gutgeschrieben wurden, sowie die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden.

Es werden also nicht nur die Erträge, sondern auch der Konto-beziehungsweise Depotstand übermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass hohe Kontenstände Anlass für weitere Ermittlungen der Steuerbehörden geben könnten.

Seit dem Start beteiligen sich insgesamt 50 Staaten am AIA, darunter die Britischen Jungferninseln, die Cayman Islands, Guernsey, Jersey, die Isle of Man, Anguilla, Agentien, Mexiko, Südafrika und die Seychellen. 2018 werden aller Voraussicht nach bis zu 53 weitere Länder folgen. Neben Österreich und der Schweiz sollen dann voraussichtlich auch Staaten wie Singapur oder Hongkong teilnehmen, die als klassische Ziele für das Verlagern von Depots gelten. Klarheit in dieser Frage herrscht jedoch erst 2018, wenn das Bundesfinanzministerium die finale Teilnehmerliste vorlegt.

Von der prinzipiellen Meldepflicht sind nur bestimmte Konten ausgenommen, bei denen der Gesetzgeber die Gefahr der Steuerhinterziehung niedrig einschätzt, etwa Altersvorsorgekonten. Ansonsten sind Konten natürlicher Personen unabhängig davon, ob noch Guthaben besteht, zu melden. Nur für Konten von Rechtsträgern – also einer juristischen Person oder Rechtsgebilden wie einer Kapitalgesellschaft, einer Personalgesellschaft, einem Trust oder einer Stiftung – muss eine Meldung erst ab einen Guthaben beziehungsweise Anlagevolumen von 250.000 US-Dollar erfolgen.