Aufgabe Bafin-Lizenz wegen Mifid II Vermögensverwalter SJB schlüpft unter Haftungsdach

Volker Schmidt-Jennrich hat nach dem Tod des Firmengründers und persönlich haftenden Gesellschafters Gerd Bennewirtz die Geschäftsführung der SJB übernommen.

Volker Schmidt-Jennrich hat nach dem Tod des Firmengründers und persönlich haftenden Gesellschafters Gerd Bennewirtz die Geschäftsführung der SJB übernommen. Foto: SJB Fonds Skyline

Die SJB Fonds Skyline (SJB) erbringt ihre Dienstleistungen seit Jahresbeginn unter dem Dach der BfV Bank für Vermögen als gebundener Vermittler gemäß Paragraf 2, Absatz 10 des Kreditwesengesetzes (KWG), teilt der Vermögensverwalter mit Sitz im niederrheinischen Korschenbroich per Presseschreiben mit. Damit verbunden ist zugleich die Aufgabe der Vermögensverwalterlizenz der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) nach Paragraf 32 KWG. Grund für den Schritt ist der Mehraufwand durch die Finanzmarktrichtlinie Mifid II. „Die bürokratischen und regulatorischen Belastungen durch Mifid II sind durch die Rückgabe der 32er-Lizenz weggefallen“, sagt SJB-Geschäftsführer Volker Schmidt-Jennrich. Nun könne man sich dem eigentlichen Interesse des Unternehmens widmen, nämlich langjährige Kunden unabhängig und individuell zu beraten.

„Nach dem Tod des Firmengründers und persönlich haftenden Gesellschafters Gerd Bennewirtz war ohnehin eine Umstrukturierung des Unternehmens erforderlich“ so Schmidt-Jennrich, der die Geschäftsführung der SJB übernommen hat. Der Gründungsgesellschafter hat es sich zum Ziel gesetzt, die SJB und ihr Dienstleistungsangebot auf aktuelle Trends und Innovationen, sich ändernde Marktbedingungen sowie neue regulatorische Vorgaben auszurichten. Für die Kunden der SJB ändert sich den Angaben zufolge kaum etwas: Die Depots bei der FIL Fondsbank (FFB) bleiben unverändert bestehen und die SJB-Fonds-Strategien werden fortgeführt.

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