Nach Urteil gegen Verwaltungspraxis der BafinBMF stuft Handel mit Krypto-Assets als erlaubnispflichtig ein
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt sich hinter die Verwaltungspraxis der Bafin, die Kryptowährungen als Finanzinstrumente unter dem Kreditwesengesetz einordnet. Jegliche Finanzdienstleistungen mit der Anlageklasse sind damit weiterhin erlaubnispflichtig.Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt sich hinter die Verwaltungspraxis der Bafin, die Kryptowährungen als Finanzinstrumente unter dem Kreditwesengesetz einordnet. Jegliche Finanzdienstleistungen mit der Anlageklasse sind damit weiterhin erlaubnispflichtig.