Aufarbeitung der Panama Papers Banken im Visier der Fahnder

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Anstrengungen der Bafin gering

Etwas schwerfällig hat indes die Bankenaufsicht Bafin ihre Ermittlungsarbeit aufgenommen. Um vermeintliche Fälle von Geldwäsche zu untersuchen, hat die Bafin Unterlagen von elf deutschen Banken angefordert, die mit den Panama-Geschäften in Verbindung stehen sollen.

Allerdings hat die Behörde mit der Auswertung der Unterlagen bis dato noch nicht einmal begonnen. Seit Dezember 2016 sucht die Bafin dazu nach einem externen Dienstleister, der die Auswertung des Datenberges übernehmen soll.

Was können Betroffene tun?

Die Fahnder greifen bei ihren Ermittlungen weitestgehend auf die Datenbank des ICIJ und Presseberichte zurück. Inwieweit diese Informationen vor Gericht als Beweis dienen können, ist unklar. Sie reichen jedoch als Anfangsverdacht aus, um tiefgreifende Ermittlungen loszutreten.

Wer eine Offshore-Firma unterhält, kann unter dieser Adresse prüfen, ob sich die Firma in der Datenbank wiederfindet. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Chance, dass die Finanzbehörde noch nicht mit ihren Ermittlungen begonnen hat.

Eine Selbstanzeige der verschleierten Einkünfte, führt vor Entdeckung der Tat grundsätzlich zur Straffreiheit. Aber auch in Fällen, in denen die Behörde bereits Kenntnis von der Tat erlangt hat, ist eine Selbstanzeige ratsam, da sich eine Zusammenarbeit mit den Behörden regelmäßig strafmildernd auswirkt.

Ist bereits eine Anklage erfolgt, kann durch die Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts Schadensbegrenzung betrieben und auf eine Verständigung hingewirkt werden.

Versiegen die Steueroasen?

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Weltweit reagierten Gesetzgeber auf die Panama-Affäre mit Plänen, Gesetze zu verschärfen. Panamas Präsident Juan Carlos Varela versprach eine lückenlose Aufdeckung und kündigte Maßnahmen an, „um die Transparenz der Finanz- und Rechtssysteme zu verbessern“.

In Deutschland legte Finanzminister Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan zur effektiven Bekämpfung von Steuerflucht vor. Dieser sieht unter anderem eine Lockerung des Bankgeheimnisses und eine strengere Haftung der Banken für ihre Kunden vor.

Ob eine Vernetzung der Steuerfahndung und eine Verschärfung der bereits bestehenden Gesetzgebung ausreichen, um Steuerflucht nachhaltig zu bekämpfen, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass ein generelles Verbot von Briefkastenfirmen nicht zielführend wäre. Denn nur die Art ihrer Verwendung, beziehungsweise deren Missbrauch, indem Steuersachverhalte künstlich ins Ausland gelegt werden, stellt eine strafbare Handlung dar.

Ob zukünftig einfach neue Wege eingeschlagen werden, um Gelder vor der Steuer zu verschleiern oder einfach ein Wechsel der Kriegsschauplätze stattfindet, ist derweil nicht abzusehen, aber naheliegend.


Über den Autor:

Dirk Pohl ist Fachanwalt für Steuerrecht und arbeitet für die Frankfurter Kanzlei Winheller. Er berät schwerpunktmäßig im Bereich Steuer- und Zollstrafrecht. Neben Privatpersonen berät er vor allem Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet.

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