Aufarbeitung der Panama Papers Banken im Visier der Fahnder

Dirk Pohl von der Wirtschaftskanzlei Winheller Rechtsanwälte

Dirk Pohl von der Wirtschaftskanzlei Winheller Rechtsanwälte

Im April 2016 traf der internationale Journalismus die Kunden von Panamas Offshore-Banking dort, wo es wehtut, nämlich bei der schützenden Anonymität. Erinnern wir uns zurück: Die unter dem Schlagwort „Panama Papers“ bekannt gewordenen Informationen gelangten über einen Whistleblower, in Form eines 2,6 Terabyte großen Datenträgers, in die Hände eines Recherchenetzwerks.

Die Auswertung der Daten durch die Vereinigung „International Consortium of Investigative Journalists“, kurz ICIJ nahm zuvor ein ganzes Jahr in Anspruch. Am 3. April 2016 war es dann soweit: Verschiedene Medien veröffentlichten weltweit die gewonnenen Informationen rund um die in Panama ansässige Anwaltskanzlei Mossack Fonseca und deren fragwürdige Geschäftsmodelle im Hinblick auf die Vermittlung von Briefkastenfirmen.

Nachdem die Veröffentlichung zunächst auch in Deutschland abermals eine Lawine von Diskussionen über die Handhabung von Steuerhinterziehung und die Eindämmung von Steuerschlupflöchern lostrat, wurde es im Anschluss relativ still um die Panama Papers.

Was zunächst blieb, war der bittere Nachgeschmack, den die Veröffentlichung von Namen und Adressen von über 300.000 Briefkastenfirmen und Offshore-Kunden durch das ICIJ hinterließ. Ob den dabei bloßgestellten Kunden der Kanzlei Mossack Fonseca tatsächlich Steuervergehen zur Last zu legen sind oder nicht, war zu diesem Zeitpunkt erstmal zweitrangig. Jeder, der sich auf der Liste befand, stand zunächst unter Generalverdacht. Das ließ die Betroffenen in vielen Fällen in einem erheblich schlechteren Licht zurück, als es im Einzelnen wohl gerechtfertigt war.

So funktioniert das System

Briefkastenfirmen

Rein rechtlich stellt eine Briefkastenfirma kein illegales Konstrukt dar. Der Begriff Briefkastenfirma beschreibt lediglich, dass sich der Sitz eines Unternehmens formal in einem bestimmten Land befindet, obwohl es faktisch eigentlich von einem ganz anderen Standort aus agiert. Auch wenn vom Standort der Briefkastenfirma überhaupt kein Geschäftsbetrieb ausgeht, wird das Unternehmen trotzdem nach dem dort herrschenden Rechts- und Steuersystem behandelt.

Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen die Errichtung einer Briefkastenfirma plausibel erscheint. In der Praxis findet diese Möglichkeit daher auch rege Anwendung. So weit, so legal.

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Steuerlich sind Briefkastenfirmen hingegen in der Regel wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht anerkannt. Hier gilt grundsätzlich der tatsächliche und nicht der formale Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung, da das Steuergesetz durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nicht umgangen werden kann.

Verschleierung durch Fonseca

Wann jedoch die Grenze der Legalität überschritten ist, lässt sich am Beispiel der Panama Papers gut deutlich machen. Die im Mittelpunkt der Affäre stehende Kanzlei Mossack Fonseca, hat für ihre weltweiten Kunden über Jahre hinweg hunderttausende Briefkastenfirmen in Panama eröffnet.

Dabei verschleierte die Kanzlei oftmals die Identität des wahren Firmeninhabers, indem sie Scheindirektoren einsetzte oder ein undurchsichtiges Geflecht von Tochterfirmen aufbaute. Da es nach dem Recht Panamas weder eine Pflicht gibt, den Namen des wahren Inhabers noch den Verwendungszweck einer Briefkastenfirma anzugeben, ist es ein Leichtes, auf diesem Weg Gelder vor der Steuer zu verstecken. Der im Zusammenhang mit den Panama Papers am meisten erhobene Vorwurf lautet demnach Steuerhinterziehung.