Auf Neukonten Deutsche Bank erhebt Strafzinsen ab 100.000 Euro Einlagesumme

Zwillingstürme der Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt: Das Institut verlangt ab 18. Mai 2020 Strafzinsen von Privatkunden, die Neukonten mit mehr als 100.000 Euro Einlage eröffnen.

Zwillingstürme der Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt: Das Institut verlangt ab 18. Mai 2020 Strafzinsen von Privatkunden, die Neukonten mit mehr als 100.000 Euro Einlage eröffnen. Foto: imago images / Jan Huebner

Die Deutsche Bank verlangt künftig nun doch Strafzinsen von Privatkunden. Das geht aus einem Mitarbeiterschreiben von Privatkundenchef Manfred Knof hervor, über das verschiedene Medien berichten. Konkret erheben Deutsche Bank und Postbank ab Mitte Mai ein sogenanntes Verwahrentgelt auf neu eröffnete Giro- und Tagesgeldkonten, allerdings erst ab einer Einlagesumme von 100.000 Euro. Beiträge oberhalb dieser Grenze belastet die Deutsche Bank ab 18. Mai 2020 mit minus 0,5 Prozent pro Jahr. Die Höhe des Verwahrentgelts entpricht dem aktuellen Einlagenzins der EZB. Bereits bestehende Kontoverträge blieben verschont.

Mit der Neuregelung will die Deutsche Bank unter anderem ihr Zinsgeschäft stützen. Mit Groß- und Firmenkunden sowie sehr vermögenden Privatkunden habe das Institut bereits seit dem 4. Quartal 2020 Gespräche über individuelle „Kompensationmodelle“ und „Anlagealternativen“ geführt, wie Knof es in seinem Brief nennt. Zudem seien Negativzinsen ein guter Anlass, um mit Kunden über provisionsträchtige Anlagealternativen ins Gespräch zu kommen, heißt es.

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