Auf Tochtergesellschaften Bafin will Bonusregeln ausweiten

Der Sitz der Finanzaufsichtsbehörde Bafin in Frankfurt am Main

Der Sitz der Finanzaufsichtsbehörde Bafin in Frankfurt am Main Foto: Kai Hartmann/Bafin

Die Bonusregeln der EU-Kapitalrichtlinie CRD (Capital Requirements Directive) sollen künftig nicht mehr nur für Mitarbeiter großer Banken gelten. Wie aus dem „Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung“ hervorgeht, will die Bafin die Bonusregeln auch auf Beschäftigte von Tochtergesellschaften großer Institute ausdehnen, die als sogenannte Risikoträger das Risikoprofil der Häuser maßgeblich beeinflussen – wie etwa Vermögensverwaltern.

Damit hätte der Bonusdeckel beispielsweise auch bei der Deutschen Asset Management Gültigkeit, schreibt die Börsen-Zeitung unter Berufung auf die Vergütungsberatung HKP. Anders als in der Branche befürchtet, will die Bafin diese Regelung aber nicht auf kleinere Häuser anwenden, denen damit separate Regeln und über Jahre gestreckte Bonuszahlungen erspart bleiben.

Einer Schätzung der Vergütungsberatung HKP zufolge hätte das für die Branche einen Mehraufwand von 500 Millionen Euro bedeutet.

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