Auch für Privatkundendepots V-Bank baut digitales Steuerreporting aus

V-Bank-Vertriebschef Florian Grenzebach.

V-Bank-Vertriebschef Florian Grenzebach. Foto: V-Bank

Die Münchner V-Bank bezieht ab Ende März 2020 auch Depots von natürlichen Personen in ihr digitales Steuerreporting mit ein. Darüber hinaus bekommen Stiftungen ein neues, eigenes Service-Modul, während das bisherige betriebliche Steuerreporting (BSR) für Depots von juristischen Personen neue Funktionen erhält.

Pünktlich zum Deutschen Stiftungstag am 17. Juni 2020 in Leipzig soll ein eigenes Steuerreporting-Modul für Stiftungen (SSR) zu Verfügung stehen. Die Auslieferung ist ab Ende März 2020 geplant, so dass Interessierte das Modul bereits für den Jahresabschluss 2019 nutzen können. Das SSR berücksichtigt den Angaben zufolge alle für die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die steuerlichen Verpflichtungen einer Stiftung relevanten Punkte. Dazu zählen etwa Behaltensnachweise für Kapitalertragssteuererstattungen nach Paragraph 36a EStG ebenso wie Nachweise für den realen Kapitalerhalt gegenüber der Stiftungsaufsicht.

Das Betriebliche Steuerreporting für Unternehmen (BSR) wird ebenfalls ausgebaut und um letzte, noch fehlende Funktionen ergänzt. Zukünftig finden die Bewertungsmethode Fifo, Fremdwährungen oder Teilfreistellungen nach dem neuen Investmentsteuerreformgesetz Berücksichtigung. Ab der zweiten Jahreshälfte 2020 können zudem Derivate wie Optionen oder Futures verarbeitet werden.

Für V-Bank-Vertriebschef Florian Grenzebach erhalten Vermögensverwalter mit dem digitalen Steuerreporting eine neue Akquisitionsmöglichkeit. „Gerade mittelständische Unternehmen schwimmen in Liquidität und leiden zugleich unter den immer höheren Strafzinsen“, so Grenzebach. „Vermögensverwalter besitzen die Kompetenz, Unternehmen bei ihrem Liquiditätsmanagement effektiv zu unterstützen. Die V-Bank räumt mit dem digitalen Steuerreporting die steuerlichen Hürden aus dem Weg.“

Für das digitale Steuerreporting leitet die Bank zunächst Belege und Angaben für die Steuererklärung mittels Datenschnittstelle an ihren Kooperationspartner Fintegra weiter. Die Nürnberger Steuerberatungsgesellschaft, spezialisiert auf die digitale Organisation von Vermögen, ergänzt die Daten und leitet diese ebenfalls digital an die Inhaber des Depots beziehungsweise dessen Steuerberater weiter.

Ende 2018 gestartet nutzen den Angaben zufolge aktuell 150 Unternehmen und Stiftungen mit Depots bei der V-Bank den kostenpflichtigen neuen Service. Gleichzeitig schätzt Fintegra, dass sich dadurch bei der unterjährigen Verbuchung bis zu 80 Prozent der Arbeitszeit und insgesamt bis zu 50 Prozent der Kosten bei der Steuerberatung einsparen lassen.

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