Asset Protection Vermögensschutz Made in Liechtenstein

Maximilian Degenhart (links) und Fabian Rischka

Maximilian Degenhart (links) und Fabian Rischka: Die beiden Rechtsanwälte schildern mit Praxisbezug, wie Inhaber ihre deutschen Vermögen zum Schutz nach Liechtenstein überführen.

Nicht erst seit der Bundestagswahl 2021 verzeichnen Länder wie das Fürstentum Liechtenstein massive Zuwächse im Bereich des dort verwalteten Vermögens. Die steigende Inflation im Euroraum und der geringe Schutz von Geschäftskonten in Deutschland sind eine Seite der Medaille. Auf den anderen Seiten finden sich die Liechtensteins Zugehörigkeit zum Währungsgebiet des Schweizer Frankens, die Rechtssicherheit, die Unabhängigkeit und die Einfachheit, dort Vermögenswerte anzulegen und rechtssicheren Vermögensschutz zu erlangen. Es ist also kein Zufall, dass deutsche Haushalte und Unternehmungen ein Interesse daran haben, Vermögen ins nahegelegene Liechtenstein zu transferieren.

Handlungsunfähigkeit bei Vermögenswerten im Inland

Der Schutz von Vermögenswerten in Deutschland ist vielschichtig, wenn auch nicht immer effektiv. Insbesondere Finanzämter können auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsrechts sofort vollziehbare Bescheide erlassen und Vollstreckungsmaßnahmen (Kontenpfändungen) veranlassen. Über Kontenabrufverfahren können zusätzlich alle inländischen Konten in Erfahrung gebracht und ebenfalls blockiert werden.

Dem Betroffenen bleibt in diesen Fällen nur der Rechtsweg vor die Finanzgerichte. Dieser kann Wochen dauern. Wochen, in denen der Betroffene finanziell handlungsunfähig ist. Auch bei Anträgen eines Gläubigers im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder in ungeregelten Erbfällen kann schnell Handlungsunfähigkeit entstehen. Früher undenkbar, aber längst nicht mehr im Reich des Unwahrscheinlichen, liegt des Weiteren der staatliche Zugriff auf Einlagen, vergleiche sogenannter Zypern-Fall.

Liechtensteins Abkehr vom Sicheren Hafen für Steuersünder

Die skizzierten Gefahren können abgemildert werden, wenn der Betroffene Assets in anderen Jurisdiktionen unterhält. Beispielhaft erläutern wir die Ausgangslage im Fürstentum Liechtenstein, welches mit seiner Doppelrolle als jeweils integrierter Teil sowohl des Währungsraums des Schweizer Frankens und des Europäischen Wirtschaftsraums und damit des Binnenmarkts massive Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Finanzplätzen und Offshore-Destinationen aufweist. Vorbei sind die Zeiten, als Liechtenstein fester Bestandteil schwarzer oder grauer Listen des OECD-Gremiums Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) war und Berufskarrieren mit dem Auffinden von Geschäftsverbindungen dorthin in Gefahr gerieten.

Seit 2016 nimmt Liechtenstein am Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) teil, was in der Praxis bedeutet, dass die liechtensteinische Finanzverwaltung automatisch steuerrelevante Daten an das Heimatfinanzamt abliefert. Spätestens mit Teilnahme am AIA hat das Fürstentum damit als Sicherer Hafen für deutsche „Steuersünder" ausgedient. Nicht erst seitdem spielen Aspekte des Vermögensschutzes, die sogenannte Asset Protection, eine bedeutende Rolle bei Überlegungen, Vermögenswerte im Fürstentum Liechtenstein zu investieren.

Vermögensschutz in Deutschland

Zur Ausgangslage in Deutschland: Der zuverlässigste Weg des Vermögensschutzes ist eine formale Abtrennung des Vermögens vom ursprünglichen Inhaber hin zu einem Dritten, beispielsweise Familienmitglieder oder Stiftungen. Denn sind Vermögenswerte vom ursprünglichen Inhaber eigentumsmäßig abgetrennt, wird der Zugriff komplexer.

Die (vollständige) Trennung des Vermögens von dem mit dem persönlichen Risiko belasteten Vermögensinhaber ist daher eine effektive Variante der Asset Protection. Aber gleichzeitig entledigt sich der Inhaber des Vermögens auch des wirtschaftlichen Zugriffs auf seine Vermögenswerte. So detailreich und überlegt Vermögenstrennungen auch gestaltet werden, müssen die Beteiligten einer Tatsache ins Auge sehen: Ohne Kontrollverlust über das dann ehemalige Vermögen lässt sich Vermögen nicht vom Inhaber trennen.

Ein weiterer Aspekt in Deutschland: Es gelten strenge Anfechtungsfristen für Vermögensübertragungen. So sind eine zweijährige Entgeltlichkeitsanfechtung oder eine vierjährige Schenkungsanfechtung zu beachten. Diese zeitlichen Grenzen sind streng: Die gesetzlichen Anfechtungstatbestände bilden die Grenze aller Gestaltungsüberlegungen. Hintergrund dieser Regelungen ist der Gläubigerschutz.