AGV Banken Arbeitgeberverband holt Ulf Grimmke in die Geschäftsführung

Ulf Grimmke, Carsten Rogge-Strang, Jens T. Thau (v.l.)

Ulf Grimmke, Carsten Rogge-Strang, Jens T. Thau (v.l.): Die Geschäftsführung vom AGV Banken besteht künftig wieder aus drei Mitgliedern. Foto: AGV Banken

Der Verband AGV Banken hat wieder drei Geschäftsführer. Neu in das Leitungsteam aufgerückt ist Ulf Grimmke, wie der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes mitteilte. Grimmke leitete beim AGV Banken bislang den Bereich Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Hauptgeschäftsführer bleibt Carsten Rogge-Strang. Der bisherige Geschäftsführer Recht, Jens Thau, übernimmt die Position des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers. Damit kehrt der Verband zur Führungsstruktur mit drei Geschäftsführern zurück, die bereits bis 2019 existierte.

„Der beschleunigte Wandel der Arbeitswelt erhöht die Anforderungen in allen Tätigkeitsfeldern des Verbandes, die Aufgaben in der Tarif-, Arbeits- und Sozialpolitik ebenso wie im Arbeits- und Sozialrecht werden vielfältiger und komplexer“, sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Carsten Rogge-Strang. Mit dem erweiterten Führungsteam wolle der Verband dem veränderten Umfeld gerecht werden.

 

Hauptgeschäftsführer Rogge-Strang verantwortet laut AGV Banken wie bisher die Bereiche Tarifpolitik, Verbandssteuerung und Kommunikation und wird zusätzlich Schwerpunkte auf Sozial- und Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft, Zukunft der Arbeit und Arbeitsgestaltung legen. Jens Thau soll den Verband weiterhin auf europäischer Ebene vertreten und sich neben Tarifpolitik, Arbeits- und Sozialrecht verstärkt den Themen betriebliche Altersversorgung, Bankenregulierung und Transformation widmen. Ulf Grimmke bleibt für Arbeits- und Sozialrecht sowie Berufsbildung zuständig, widmet sich aber auch tarifpolitischen Fragen und übernimmt in der Geschäftsführung die Zuständigkeit für Datenschutz, Organisation und IT.

Dem AGV Banken gehören nach Verbandsangaben 100 Institute mit etwa 135.000 Beschäftigten an, darunter Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen. Der Arbeitgeberverband schließt unter anderem als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits- und Sozialgerichten in Grundsatzfragen.

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