Apple-Vorstoß beim digitalen Nachlass Kryptowährungen und NFTs: Digitale Assets richtig vererben

Sven Oberle (links) und Sven Wanka von EY

Sven Oberle (links) und Sven Wanka von EY: Die beiden Steuerexperten Foto: EY

Digitaler Nachlass umfasst werthaltige digitale Assets

Neben Kryptowährungen werden Non-Fungible Token (NFT) zunehmend zur Speicherung sowie zur Inhaberverifizierung insbesondere zum Handel digitaler Kunstwerke genutzt und dabei Milliarden-summen umgesetzt, 2021 waren es rund 25 Milliarden US-Dollar. NFTs sind einzigartig und existieren ausschließlich digital. Sie enthalten in der Regel keine Bild- oder Tondatei, sondern einen Verweis auf ihren Serverspeicherort, wobei die einmalige Zugriffsmöglichkeit des Inhabers über die Verifizierung in einer Blockchain abgesichert ist.

Der Inhaber eines NFT erhält hierbei, vereinfacht ausgedrückt, ein Passwort – den sogenannten Private Key – das gespeichert werden muss. In der Regel wird der Private Key in einer digitalen Geldbörse (Wallet) aufbewahrt, aber auch für das Wallet muss ein möglichst sicheres Passwort oder, je nach technischer Umsetzung, eine Datei dauerhaft gespeichert werden.

Digitale Assets nur über Passwort zugänglich

Doch wie können diese Daten zuverlässig für die Nachwelt und Erben erhalten und verwaltet wer-den? Werden die notwendigen Passwörter für den Zugang zu den digitalen Assets den Erben nicht mit dem Tod des Erblassers weitergereicht, geht der Zugriff auf die digitalen Assets unwiderruflich verloren. Für digitale Assets wie NFT oder Kryptowährungen gibt es keine zentrale Verwahrstelle wie eine Bank, an die sich Erben oder Vermächtnisnehmer wenden können, falls sie wie beispielsweise bei einem Bankkonto die Kontozugriffsdaten nicht kennen.

Die tatsächliche Weitergabe der notwendigen Passwörter für den Zugang ist damit bei digitalen Assets von entscheidender Bedeutung und mindestens gleich wichtig wie die rechtliche Regelung von Todes wegen, wem die digitalen Assets nach dem Tod zustehen sollen. Aus der Presse bekannt sind Berichte, dass Festplatten mit darauf gespeicherten Private Keys und Passwörtern für Bitcoins im Wert von mehreren Millionen Dollar verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sind.

Geeigneter Speicherort für Passwörter von NFTs und Kryptowährungen

Aus diesem Grund und wegen der jederzeitigen Verfügbarkeit auf verschiedenen Endgeräten speichert man Private Keys und Passwörter zunehmend auf Cloud-Lösungen, wie beispielsweise einer Passwortdatei in der Apple-Cloud. Diese hat den Vorteil, dass sie nicht verloren gehen oder der begrenzten Lebensdauer persönlicher externen Speichermedien wie USB-Sticks oder Festplatten zum Opfer fallen kann. Doch was bedeutet es rechtlich und tatsächlich im Todesfall, wenn die Schlüssel zu digitalen Assets wie NFT oder Kryptowährungen oder sogar, sofern technisch möglich, die digitalen Assets selbst in einem Cloudspeicher verwahrt werden?

Auch wenn in diesem noch jungen Rechtsgebiet vieles noch ungeklärt ist, herrscht dahingehend Einigkeit, dass es sich bei digitalen Assets wie NFT oder Kryptowährungen um zivilrechtlich vererbbare Vermögenswerte handelt. Sie gehen – wie alle anderen Vermögenswerte auch – mit dem Erbfall im Rahmen der Universalsukzession auf den Erben über und können auch Gegenstand von testamentarischen Anordnungen wie Vermächtnissen sein. Gegenstand des Erbrechts ist nach wohl herrschender Auffassung das digitale Asset als „sonstiger Gegenstand“, nach anderer Ansicht der Private Key selbst.

Unproblematisch ist dabei der Fall, dass die Erben ohne Weiteres Zugang zu dem Cloudspeicher erhalten oder dieser mit Endgeräten wie Computern synchronisiert ist, auf den die Erben physisch Zugriff erhalten. Die Erben können dann die entsprechenden Private Keys und Passwörter aus dem Cloudspeicher des Erblassers auslesen, herunterladen und selbst abspeichern.

Problematischer ist hingegen der Fall, dass die Erben den Zugang zu dem Cloudspeicher gegenüber dem Provider unter Erbringung eines Erbennachweises, etwa in Form eines Erbscheins, erst durchsetzen müssen. Dies kann aufgrund des vorgeschalteten Erbscheinverfahrens oder im schlimmsten Fall eines gerichtlichen Erbstreits eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, in der die Erben kein Zugriff auf den Cloudspeicher haben. Diese fehlende Zugriffsmöglichkeit kann gerade bei den im Wert volatilen digitalen Assets das Verpassen erheblicher Gewinnchancen oder den Eintritt erheblicher Verlustrisiken bedeuten.