Apotheker müssen den Gürtel enger schnallen Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen senkt erneut den Rechnungszins

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat in ihrer Sitzung am 21. November 2018 einstimmig eine Änderung der Satzung des Versorgungswerkes beschlossen. Wie der Geschäftsführer des Versorgungswerks der Landesapothekerkammer Hessen, Michael Aland, auf Nachfrage des private banking magazins mitteilt, wird durch die Satzungsänderung für Beiträge ab dem 01. Januar 2019 ein neuer Rechnungsverband im offenen Deckungsplanverfahren mit einem Rechnungszins von 2,50 Prozent eingeführt. Die erforderliche Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde steht noch aus, dürfte aber eher Formsache sein. Das Versorgungswerk hatte bereits Anfang 2015 den Rechnungszins auf 3 Prozent reduziert. 

Laut dem Versorgungswerk hat die Einführung des neuen und sogenannten Rechnungsverbandes für alle bis zum 31. Dezember 2018 erworbenen Rentenanwartschaften und gezahlten Renten keine Auswirkungen. Die Höhe der Zusagen sei von der Umstellung nicht betroffen. Hintergrund für die Absenkung des Rechnungszinses sei die Situation an den Kapitalmärkten, mit einer Niedrigzinsphase deren Ende nach Einschätzung der Apotheker in Hessen nicht absehbar ist. Zusätzlich erschwert wird die Kapitalanlage von steigender Volatilität und politischer Unsicherheit. Daher sei eine Anpassung der Versicherungsmathematik für die Zukunft erforderlich, heißt es in der hessischen Apotheker-Zentrale in Frankfurt am Main.

Nachhaltige Finanzierung

Das berufsständische Versorgungswerk mit rund 6.650 Mitgliedern richtet den Fokus in seiner Anlagepolitik nach eigener Aussage auf eine nachhaltige und sichere Finanzierung der gegebenen Zusagen für die Vergangenheit und die Zukunft. Aus diesem Grunde sei es aus Risikogesichtspunkten, aber auch aus Transparenzgründen, für die Mitglieder unerlässlich, die Zusagen für die Zukunft auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau anzupassen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 bezifferte das Versorgungswerk den Buchwert seiner Kapitalanlagen auf 1,665 Milliarden Euro. 

Daher habe sich nunmehr auch das Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen entschlossen, einen neuen Rechnungsverband im offenen Deckungsplanverfahren einzuführen. Das offene Deckungsplanverfahren kombiniere die Vorteile der bisherigen Kapitaldeckung mit Elementen des Umlageverfahrens und biete ein sehr flexibles und sicheres Finanzierungsverfahren für die Zukunft, heißt es aus der Kammer, die sämtliche Apothekerinnen und Apotheker in Hessen vertritt.  

Synonym für den Begriff „Rechnungszins“ könnte man auch „Renditeziel“ sagen; nur wenn der Rechnungszins in der Kapitalanlage mit entsprechender Rendite erreicht wurde, ist die vom Versorgungswerk in Aussicht gestellte Rente in der Zukunft nicht in Gefahr. Bei Finanzierungssystemen unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Umlagefinanzierung, wie sie etwa in der gesetzlichen Rente in der Bundesrepublik angewandt wird, dem offene Deckungsplanverfahren und der vollen Kapitaldeckung.

Der Rechnungszins im offenen Deckungsplanverfahren stellt keinen Garantiezins im Sinne der Lebensversicherung dar. Vielmehr ist er als Vorwegnahme zukünftiger Gewinne zu interpretieren. Wird von den Verantwortlichen in der Kapitalanlage mehr Rendite erwirtschaftet, können mit dem Überschuss die Anwartschaften und Renten dynamisiert werden. Im vergangenen Geschäftsjahr bezifferten die Hessen ihre Brutto-Durchschnittsrendite der Kapitalanlagen auf 3,94 Prozent. Es ist also noch etwas Luft zum neuen Rechnungszins. 

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