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Bert Flossbach (63) und Kurt von Storch haben die Mehrheit ihrer Anteile an der Flossbach von Storch Aktiengesellschaft in Familienstiftungen eingebracht. Die beiden Gründer des größten bankenunabhängigen Vermögensverwalters Deutschlands übertragen jeweils etwa 45 Prozent der Anteile in separate Familienstiftungen. Die restlichen 10 Prozent der Aktien liegen bei Mitarbeitern.
„Das Schöne ist jetzt, dass uns keiner sagt, was wir tun und was wir lassen sollen“, begründet der mittlerweile 65-jährige Kurt von Storch den Schritt im Interview mit dem „Manager Magazin“. Die Stiftungslösung soll vor allem sichern, dass das Unternehmen fortbesteht.
Flossbach von Storch verwaltet 70 Milliarden Euro
Flossbach und von Storch gründeten den Vermögensverwalter 1998. Damals verwaltete Flossbach von Storch etwa 100 Millionen Euro. Inzwischen ist das Vermögen auf mehr als 70 Milliarden Euro gewachsen. Das Unternehmen beschäftigt jetzt 350 Mitarbeiter und ist damit der größte unabhängige Vermögensverwalter Deutschlands.
Mit den Familienstiftungen regeln die Gründer auch ihre eigene Nachfolge. Die Stiftungskonstruktion sieht eine Mindesthaltedauer von sieben Jahren vor. Ein Verkauf ist theoretisch danach möglich, steht aber nicht im Fokus. „Wir versuchen hier etwas, woran der halbe deutsche Mittelstand scheitert“, betont von Storch.
Geschäftlich steht der Vermögensverwalter derzeit vor Herausforderungen. Im Jahr 2024 zogen Anleger 3,49 Milliarden Euro aus den Publikumsfonds ab, was laut Flossbach-Partner Christian Schlosser aber ein branchenweites Phänomen sei. Mit der Rückkehr des Zinses habe sich der Trend umgekehrt – das Geld fließe seit einiger Zeit stetig aus den Multi-Asset-Fonds in klassische Zinsprodukte.
Erbschaftsteuer als treibender Faktor
Ein wichtiger Grund für die Stiftungslösung ist, hohe Erbschaftsteuerforderungen zu vermeiden. „Die Erbschaftsteuer ließe sich nur durch den Teilverkauf der Firma decken, da reden wir über Summen, die jede Portokasse sprengen würden“, erklärt Bert Flossbach.
Der Wechsel in die Stiftungsstruktur ist Teil einer umfassenderen Nachfolgeplanung:
- 2018: Einführung eines Partnerschaftsmodells zur Beteiligung von Führungskräften
- 2023: Erweiterung der Geschäftsführung um drei jüngere Kollegen
- 2024: Rechtsformwechsel zur SE für mehr Flexibilität in der Unternehmensführung
Klare Regeln für die nächste Generation
Die Gründer führen das Unternehmen weiterhin operativ. Flossbach fungiert als geschäftsführender Direktor und Verwaltungsrat, von Storch sitzt dem Verwaltungsrat vor.
Für die nächste Generation gibt es keine Automatismen: Die Kinder der Gründer können zwar die Eigentümerseite übernehmen, operativ einsteigen dürfen sie aber nur bei nachgewiesener Kompetenz. „Es wäre ein schlechtes Signal an die Mitarbeiter, wenn wir denen jemanden qua Geburtsrecht vor die Nase setzen würden“, so von Storch.
Trend zur Stiftungslösung
Flossbach von Storch ist nicht das erste Unternehmen, dessen Gründer ihre Anteile in eine Familienstiftung überführen. Erst kürzlich hatte Hendrik Leber die Mehrheit seiner Fondsgesellschaft Acatis in die Araucaria Familienstiftung mit Sitz in München eingebracht.
Im Gegensatz zu anderen großen Vermögensverwaltern, die in den vergangenen Jahren verkauft wurden oder an die Börse gegangen sind, sichert Flossbach von Storch damit seine Unabhängigkeit. Die Stiftungslösung ermöglicht es den Gründern, ihre Vorstellungen von nachhaltigem Vermögensaufbau auch über Generationen hinweg zu bewahren.
