Anlegerschutz Bafin plant Beschränkung des CFD-Handels

Um Privatanleger zu schützen, plant die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) zu beschränken. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften Privatkunden dann nicht mehr angeboten werden.

Die Aufsicht hat bei Kontrakten dieser Art nach eigenen Angaben Bedenken im Hinblick auf den Anlegerschutz. Übersteigt nämlich die vom Privatkunden auszugleichende Differenz sein eingesetztes Kapital, muss er den Unterschiedsbetrag aus seinem sonstigen Vermögen ausgleichen. „Das Verlustrisiko ist bei CFDs mit Nachschusspflicht für den Anleger unkalkulierbar. Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren“, sagt Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele.

Mit finanziellen Differenzgeschäften spekulieren Anleger auf die Kursentwicklung von Basiswerten. Dies können beispielsweise Indizes, Aktien, Rohstoffe, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Kapitaleinsatz ist verglichen zu einem Direktinvestment gering. Positive oder negative Kursänderungen des Basiswerts werden von einem CFD nachvollzogen.

Bei einer positiven Abweichung erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er diesen ausgleichen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte zuletzt im Juli 2016 eine Investorenwarnung zu diesen Produkten ausgesprochen. Sie waren vor allem durch den sogenannten Franken-Schock Anfang 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Schweizerische Nationalbank hatte damals den Euro-Mindestkurs aufgehoben, und viele CFD-Anleger erlitten daraufhin durch Nachschusspflichten hohe Verluste.

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