Spezialfonds vs. Investment-AG Die Wahl des richtigen Anlagevehikels für Unternehmerfamilien

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Da die Verwaltung der Investment-AG vollständig auf eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ausgelagert werden kann – als sogenannte extern verwaltete Investment-AG –, weist das Vehikel die gleiche Flexibilität und Transparenz wie der deutsche Spezialfonds auf. Gleichzeitig fällt aber ein deutlicher operativer Zusatzaufwand auf Anlegerseite weg. Auch die steuerliche Behandlung der Erträge entspricht der Besteuerung von Sondervermögen.

Die Investment-AG bietet Anlegern deutlich mehr Einflussmöglichkeiten. Und sie ermöglicht ein effizientes Pooling der Vermögensverwaltung. Die Investment-AG kann sowohl Unternehmensaktien als auch Anlageaktien ausgeben. Die Unternehmensaktien umfassen ein Teilnahme- und ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Die Anlageaktien verbriefen dagegen lediglich die finanzielle Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens, entsprechen also im Prinzip einem Anteil an einem Fonds.

Die Unternehmensaktionäre bestimmen die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, welche über die Bestellung der Dienstleister der Plattform entscheiden, insbesondere über die für die Administration verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft und eventuelle externe Asset Manager. Damit erlangen Anleger eine stärkere rechtliche Stellung als bei einem Spezialsondervermögen, das aus juristischer Perspektive ein Fonds der auflegenden KVG ist.

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ILLUSTRATION: ZELIMIR ZARKOVIC/ISTOCK Quelle: Universal-Investment

Schutz vor feindlicher Übernahme

Die Unterscheidung von Unternehmens- und Anlageaktien ermöglicht die klare Trennung unternehmerischer Einflussrechte der Unternehmensaktionäre, beispielsweise eines Family Office oder einer Vermögensverwaltung als Initiatoren einer Investment-AG, von den rein finanziellen Interessen der Anlageaktionäre, welche typischerweise Kunden oder Familienmitglieder außerhalb der unternehmerisch tätigen Ebene einer Familie sind. Gleichzeitig ist durch die Trennung in Unternehmens- und Anlageaktien eine feindliche Übernahme der Plattform durch externe Dritte ausgeschlossen. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber der Luxemburger Sicav-Struktur, die diese Trennung nicht kennt.

Das effiziente Pooling der Vermögensverwaltung ermöglicht die Investment-AG, indem sie als zentrale Anlaufstelle für operative Tätigkeiten die hinter der Plattform stehenden Privatpersonen von administrativen Nebentätigkeiten der Vermögensverwaltung entlastet, beispielsweise beim Formular- und Deklarationsaufwand. Zudem wird die Investment-AG in nahezu allen Doppelbesteuerungsabkommen wie eine gewöhnliche Aktiengesellschaft behandelt, was beispielsweise die Erstattung von Quellensteuern erleichtert.

Die Investment-AG verhindert darüber hinaus als Kapitalgesellschaft die direkte Durchschau auf die hinter der Investment-AG stehenden Privatpersonen. Aufgrund dieser Abschirmwirkung endet die Transparenz gegenüber Dritten auf Ebene der Investment-AG. Dadurch entsteht eine Haftungsbegrenzung analog einem Investment über eine Kapitalgesellschaft, die keiner Regulierung unterliegt. So kann die Entstehung einer zusätzlichen persönlichen Steuerpflicht im Ausland oder einer dortigen persönlichen Haftung für Forderungen gegen die Vermögensmasse vermieden werden.