Anlageklasse Infrastruktur Großanleger geben sich mit weniger Rendite zufrieden

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Sind Infrastruktur-Investments eine eigene Asset-Klasse?

Allerdings haben beide Alternativen Nachteile: Wie bei der Faros-Konferenz deutlich wurde, mangelt es kleineren Pensionskassen und Versorgungswerken häufig an der erforderlichen Expertise, um Infrastrukturanlagen selbst beurteilen zu können. Daher verbieten sich hier Direktbeteiligungen. Große Marktteilnehmer wie Uniqa und Ampega investieren im Gegensatz dazu direkt. Ferner arbeiten sie mit spezialisierten Managern zusammen und engagieren sich auch über Club Deals in Infrastruktur. Die Ampega hat neben dem erforderlichen Know-how auch die finanzielle Stärke für Infrastrukturanlagen: Die Tochter der Talanx-Versicherung verwaltet Vermögenswerte von 150 Milliarden Euro und beschäftigt allein im Asset Management 340 Personen. 

Bei diesen großen Anlagegesellschaften gelten Infrastruktur-Investments zudem als eigene Asset-Klasse. Bei der GEA sieht man das anders und integriert die betreffenden Anlagen in andere, etablierte Kategorien ein. An dieser Stelle kommt auch ein aufsichtsrechtlicher Aspekt ins Spiel: Mit einem eigenen Limit-System, eigenem Risikomanagement und einem eigenen Governance-System nutzen hochregulierte Großanleger wie Ampega, die in Bezug auf Solvency 2 ein internes Modell verwenden, ihre Größenvorteile im Rahmen des Möglichen aus.

Einig waren sich die Panellisten darin, dass Infrastruktur-Investments häufig wenig mit Nachhaltigkeit/ESG zu tun hätten. Ganz im Gegenteil, sie seien häufig eher „dreckig“, etwa im Fall von Straßenbau oder Hafenanlagen.

Anlagen streuen mit Listed Infrastructure

Auf der anderen Seite müsse man bei den Diversifikationseffekten für gelistete Assets ein Fragezeichen machen, argumentierten die Panellisten. Nach Einschätzung von Thomas Mann sollte man sich sicher sein, dass man Infrastruktur im engeren Sinne kauft und nicht „Assets, die allgemeinen Aktienkursschwankungen unterliegen“. Ähnlich wie bei Real Estate Investment Trusts (Reits) im Immobilienbereich sollten Investoren auch im Infrastruktursegment die Korrelationseffekte zu Equity-Investments vor der Investition genau hinterfragen und sich nicht von höheren Renditen blenden lassen. 

Ein weiterer Nachteil gelisteter Infrastruktur-Investments könnte für Investoren, die ein internes Modell im Rahmen des Solvency-Regimes verfolgen, darin liegen, dass die Begünstigung bei der Eigenkapitalunterlegung nur für nicht-börsennotierte Assets gilt.
Neben der Diversifikationswirkung und der Eigenkapitalunterlegung ist auch der Aspekt der Laufzeit der Anlage zu bedenken. Denn das Kapital ist meist über einen extrem langen Zeitraum von weit über zehn Jahren gebunden.

Investoren hätten nach der Investition keine Chance mehr, etwas zu verändern, betonte Siegert. Daher komme es ausschließlich auf Risikostreuung an. Es sei „unmöglich“ über einen so langen Zeitraum Preis- und Renditeprognosen zu erstellen, insofern würde man sich auf Seiten der Kapitalanlage der GEA nicht der Versuchung hingeben, „irgendwelche Trends“ zu schätzen.


Über den Autor:
Hendrik Emrich ist selbstständiger Unternehmensberater und arbeitet auch als freier Finanzjournalist. Im Rahmen von agilen Projekten unterstützt er Finanzkunden bei Innovations- und Digitalisierungsthemen. Emrich blickt auf Stationen als Senior-Research-Analyst bei Banken, Brokern sowie Versicherungen auf der Aktien- und der Credit-Seite zurück.

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