Chefanleger der Sparkassen-Versicherung „Das ist eine aufsichtsrechtliche Fiktion”

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Der Regulierungs-Tsunami flaut so langsam ab. Jetzt geht es also um Effizienzsteigerungen für Marktteilnehmer.

Blum-Barth: Es war die Herausforderung der vergangenen Jahre, vielfältige Regulierungsvorgaben vollständig umzusetzen. Nun muss es aber auch darum gehen, wie man jene Vorgaben effizient in den Regelbetrieb übernimmt. Daraus lassen sich Wettbewerbsvorteile erzielen und Produkte für Kunden attraktiver machen. Effizienzverbesserungen heben und sparsam wirtschaften ist zwar noch keine Strategie, aber es nicht zu tun, wäre fahrlässig, weil andere das auch tun werden.

Muss die Effizienzsteigerung von Fintechs und Insurtechs kommen, weil große Organisationen nicht agil und kreativ genug sind? 

Blum-Barth: Ich gehe davon aus, dass man Verbesserungen intern anstoßen kann. Hinzu kommt, dass man selbst die Nähe zum Kunden hat. Wobei Insurtechs den Vorteil mit sich bringen, dass sie große Organisationen auch antreiben können. Aber Start-ups werden nicht in allen Bereichen die Zukunft sein. Insurtechs können beispielsweise Ideengeber sein, einfache administrative Aufgaben, etwa in der Vertragsverwaltung, per App zu vereinfachen. Wenn es aber darum geht, die großen Lebensrisiken abzusichern, will der Nutzer womöglich auch weiterhin eine umfassende qualifizierte Beratung vor Ort haben. Dazu gehört meines Erachtens auch die Feststellung, dass wir nach neuen Anlageklassen für unsere Versicherungskunden suchen, in die man als Privatmann nicht so leicht reinkommt.

Erhält denn jeder Lebensversicherungskunde der SV Sparkassen-Versicherung Zugang zu alternativen Anlagen?

Blum-Barth: Wenn ich mir einen Fonds kaufe, erhalte ich Zugang zu ganz bestimmten Anlagen und ich kann die Anteile nach Belieben kaufen und verkaufen. Im Gegensatz dazu kann man eine Lebensversicherung auch als Spargemeinschaft begreifen.

Das müssen Sie erklären.

Blum-Barth: Rein bilanziell betrachtet steht den Anlagen auf der Aktivseite einer Versicherungsbilanz auf der Passivseite ein bestimmtes Deckungskapital gegenüber. Die Anlagen sind für den Kunden zwar treuhänderisch gesichert, aber nicht unmittelbar als Asset zugeordnet. Er hat einen nominalen Anspruch auf das Deckungskapital. Dieser Sachverhalt führt dazu, dass die Anlagen auf der Aktivseite nicht OGAW-konform sein müssen, sondern die Kapitalanleger in der Versicherung hier auch Anlagen einkaufen können, die für Privatanleger sonst unerreichbar sind.

Ist das ein künftiges Vertriebsargument für Lebensversicherungen – denn die Renditemöglichkeiten sind es ja nicht mehr?

Blum-Barth: Es kommt auf die Zielgruppe an. Stellen Sie sich einen Private-Banking-Kunden vor, der in seiner schuldenfreien Immobilie wohnt und über ein Anlagevermögen im sechsstelligen Bereich verfügt. Diese Anleger wollen einmalig Geld auf den Tisch legen und sehen innerhalb der Lebensversicherung womöglich das Chance-Risiko-Portfolio und den Zugang zu Anlageklassen, zu denen ihnen der Zugang als nicht-professioneller Anleger versperrt ist. Damit kommt der Lebensversicherung eine substanzielle Allokation gerade im Private Banking zu.

Wo hat man als institutioneller Anleger Zugang zu höheren Prämien, ohne dass die Risiken höher liegen?

Blum-Barth: Es ist beispielsweise üblich, dass ein Emittent nicht nur großvolumige Anleihen begibt, sondern hin und wieder auch kleinere Privatplatzierungen durchführt, die gezielt an 20 oder 30 institutionelle Investoren gerichtet sind und bei denen die Rendite ein paar Punkte höher liegt.

Warum sollte ein Emittent das tun?

Blum-Barth: Die Dokumentationspflichten bei Privatplatzierungen sind niedriger als bei Anleihe-Emissionen, dadurch spart der Emittent Kosten.



Über den Interviewten:
Peter-Henrik Blum-Barth verantwortet die liquiden Assets im 28 Milliarden Euro schweren Kapitalstock der SV Sparkassen-Versicherung. Zudem ist der 44-Jährige für die strategische Asset-Allokation mitverantwortlich.

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