Analysen zur Investmentsteuerreform, Teil 4 Für betriebliche Anleger kann die Steuerlast sinken

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Folgen aus der Vorabpauschale

Das aktuelle Niedrigzinsumfeld ist verantwortlich für einen zweiten maßgeblichen Effekt, welcher sich aus der Reform des Investmentsteuerrechts ergibt. Thesauriert der Investmentfonds sämtliche Erträge, hat der Investor lediglich die Vorabpauschale zu versteuern. Diese wiederum berechnet sich auf der Grundlage des Basiszinssatzes, welcher von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten ermittelt wird.

Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus fällt die Vorabpauschale im Vergleich zu den tatsächlich erzielbaren Renditen auf dem Aktienmarkt sehr gering aus, woraus im Ergebnis eine Steuerstundung resultiert. Spätestens jedoch mit der Veräußerung des Fonds sind die bis dahin unversteuerten Wertzuwächse dann nachzuversteuern.

Die folgenden Rechenbeispiele entsprechen den obigen Fallkonstellationen, mit der Abwandlung, dass die Dividendenerträge nun vom Investmentfonds thesauriert werden. Für 2016 beträgt die Vorabpauschale 0,77 Prozent des Rücknahmepreises.

Zunächst wird ein thesaurierender Aktienfonds im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft betrachtet:

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Die Gesamtbelastung sinkt auf 99.240 Euro. Bei der Direktanlage beträgt die Gesamtbelastung – wie oben dargestellt – 178.000 Euro.

Dieser Effekt tritt ebenso bei Personengesellschaften auf:

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Die Gesamtbelastung sinkt entsprechend von 162.000 Euro bei der Direktanlage auf nunmehr 103.860 Euro.

Die folgende Abbildung stellt die Ergebnisse des Beispiels nochmals gegenüber:

Grundsätzlich ist damit festzuhalten: Je niedriger das Zinsniveau und je langfristiger sowie vorausschauender die Anlagestrategie, desto höher fällt der potenzielle Steuerstundungseffekt aus.

Fazit

Die Reform des Investmentsteuerrechts ist für betriebliche Anleger grundsätzlich zu begrüßen. Sie vereinfacht im Ergebnis die Ermittlung der steuerrelevanten Bemessungsgrundlagen und spart dem Unternehmer Zeit und Geld.

Darüber hinaus bietet die Novellierung betrieblichen Anlegern Möglichkeiten, die Steuerbelastung spürbar zu reduzieren. Betriebliche Anleger sollten daher baldmöglichst die Auswirkungen der Reform des Investmentsteuergesetzes auf ihr Portfolio sowie auf dessen Optimierungsmöglichkeiten überprüfen.

Im Rahmen der Artikel-Serie sind erschienen:
Teil 1 – So rechnet sich die künftige Fondsbesteuerung
Teil 2 – Das Privileg des Grandfatherings fällt
Teil 3 – Warum Stiftungen künftig eine Fondssteuer zahlen könnten


Über die Autoren:
Maik Paukstadt ist Steuerberater und Certified Financial Planner (CFP) bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner. Seine Schwerpunkte liegen in der ganzheitlichen Beratung vermögender Privatpersonen und Stiftungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Strukturierung und dem Controlling umfangreicher Vermögen.

Stefan Wein ist als Steuerassistent im Fachbereich Family Office der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner tätig. Sein Beratungsspektrum umfasst die steuerliche Gestaltungsberatung von vermögenden Privatpersonen und Stiftungen, insbesondere im Zusammenhang mit Strukturierungsfragestellungen bei großen Privat- und Stiftungsvermögen.

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