Analysen zur Investmentsteuerreform, Teil 4 Für betriebliche Anleger kann die Steuerlast sinken

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Fall 2: Die Personengesellschaft

Erfolgt das Investment über eine Personengesellschaft, kehrt sich der Effekt um. Zunächst wird erneut die Direktanlage in Einzeltitel betrachtet:

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Bei einem Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von annahmegemäß 45 Prozent ergibt sich nun eine Gesamtbelastung von 162.000 Euro. Die Gewerbesteuer bleibt in dieser Betrachtung wegen ihrer grundsätzlichen Anrechnungsmöglichkeit auf die Einkommensteuerschuld vereinfachend unberücksichtigt.

Werden die Aktien mittelbar über einen Aktienfonds gehalten, stellt sich die Steuerbelastung wie folgt dar:

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Die Gesamtbelastung steigt bei einem mittelbaren Investment der Personengesellschaft trotz Teilfreistellung auf 198.000 Euro.

Kapital- und Personengesellschaft im Vergleich

In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse der Auswirkungen aus der Teilfreistellung nochmal vergleichend dargestellt:

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Wie das Beispiel zeigt, können insbesondere Kapitalgesellschaften von dem Effekt aus der Teilfreistellung profitieren. Anstelle der Direktanlage in dividendenstarke inländische Aktien, sollten Kapitalgesellschaften eine mittelbare Beteiligung über Aktienfonds in ihr Kalkül ziehen.

Für Personengesellschaften wiederum ist ein Investment in einen Fonds, der lediglich in inländische Aktien investiert, weniger ratsam. Kostengesichtspunkte sind bei dieser vergleichenden Darstellung aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.