Analysen zur Investmentsteuerreform, Teil 4 Für betriebliche Anleger kann die Steuerlast sinken

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Im Folgenden werden zwei grundlegende Auswirkungen der Reform des Investmentsteuergesetzes auf die Gesamtbelastung von betrieblichen Anlegern beispielhaft dargestellt.

Rechenbeispiele zur Teilfreistellung

Der Investmentfonds mit einem Volumen von 10 Millionen Euro (NAV) investiert ausschließlich in inländische Aktien und generiert hieraus Dividendenerträge in Höhe von 600.000 Euro. Alternativ hält das Unternehmen die Aktien des Fonds im Wert von 10 Millionen Euro unmittelbar – und ohne Fondsvehikel – im Betriebsvermögen und erzielt ebenfalls Dividendenerträge in Höhe von 600.000 Euro.

Fall 1: Die Kapitalgesellschaft

Zunächst wird ein Investment betrachtet, welches über eine Kapitalgesellschaft gehalten wird. Die Dividendenerträge unterliegen in der Kapitalgesellschaft einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung von vereinfachend insgesamt 30 Prozent. Im ersten Schritt werden die Steuerwirkungen der unmittelbaren Anlage in Aktien über die Kapitalgesellschaft berechnet. Bei einem Direktinvestment beträgt die Gesamtbelastung im Ergebnis damit 180.000 Euro:

Werden die Anteile über einen Aktienfonds gehalten, ergibt sich für die Kapitalgesellschaft die folgende Gesamtbelastung:

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Auf Ebene des Investmentfonds unterliegen die inländischen Dividendenerträge in Höhe von 600.000 Euro einem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 Prozent. Daraus ergibt sich eine Steuerbelastung auf Ebene des Fonds in Höhe von 90.000 Euro.

Die Teilfreistellung ist für Zwecke der Gewerbesteuer lediglich zur Hälfte zu gewähren. Inklusive der Steuerbelastung auf Ebene des Fonds, reduziert sich die Gesamtbelastung aufgrund der Teilfreistellung bei einem mittelbaren Investment über einen Fonds damit auf 162.000 Euro gegenüber 180.000 Euro bei der Direktanlage.