„Alternative Investments Aren’t Just for the Rich“ titelte 2016 ein Nasdaq-Marktkommentar. Damals entsprach das nicht der Wahrheit. Aber heute, fast zehn Jahre später, hat die Schlagzeile ihre Berechtigung. Das Angebot an alternativen Kapitalanlagen für europäische Privatanleger ist gestiegen.
Private Market Assets bieten eine interessante Möglichkeit, traditionelle Portfolioallokationen aus Aktien, Anleihen und Geldmarktinstrumenten um Alternativen zu erweitern. Sie können Diversifikationsvorteile, geringe Korrelation zu konventionellen Kapitalmarktportfolien und Potenzial für höhere Renditen bieten – bergen aber auch nicht unerhebliche Risiken.
Institutionelle und professionelle Anleger haben seit Dekaden einen einfachen Zugang zu den Anlageklassen. Für Privatanleger liegen die Eintrittsbarrieren höher. Die Gründe: komplexe rechtliche Anforderungen, hohe Minimuminvestments und die mit Alternativen Assets verbundenen Risiken. Aber wie hoch sind die Hürden heute noch?
Private Market Assets und die AIFM-Richtlinie
Private Market Assets, also Anlagen in nicht-öffentlich gehandelten Märkten, sind oft illiquide und komplex strukturiert. Sie umfassen Anlageklassen wie Private Equity, Venture Capital, Private Debt, Immobilien sowie Infrastruktur und Renewables. Sie erfordern in der Regel hohe Mindestinvestitionssummen, die teils regulatorisch gefordert sind, und langfristige Kapitalbindungen.
Die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFM-Richtlinie) der EU will den Umgang mit solchen Investments regulieren. Ziel war es, sicherzustellen, dass alternative Fondsstrukturen nicht nur einen angemessenen Anlegerschutz gewährleisten, sondern auch die Finanzmärkte stabilisieren. Kurz gesagt: Mit der AIFM-Richtlinie sollte ein einheitlicher Rahmen für Private Market Assets geschaffen werden.
Die Richtlinie adressierte vor allem institutionelle Anleger wie Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften oder Vermögensverwalter. Privatanleger sollten demnach aufgrund der hohen Komplexität der Anlageklasse von alternativen Investments weitgehend ausgeschlossen bleiben. Es blieb den europäischen Mitgliedstaaten überlassen, Marktzugangsbarrieren auf- oder abzubauen und damit den Zugang für Privatanleger zu steuern.
Die AIFM-Richtlinie fordert von den Anbietern alternativer Investmentfonds unter anderem:
● Erhöhte Transparenz: Regularien zu Berichtspflichten gegenüber den Investoren und den Aufsichtsbehörden.
● Verbessertes Risikomanagement: Strenge Risikomanagementverfahren, um potenzielle Verluste zu mindern.
● Stärkeres Liquiditätsmanagement: Richtlinien zur Sicherstellung der Liquidität, auch in Krisensituationen.
● Mehr Kundenschutz: Besondere Schutzmechanismen für Anleger, die durch die Anlage in illiquide und komplexe Produkte hohe Verluste erleiden könnten.
AIFM schuf auf Ebene der institutionellen und professionellen Anleger ein ganzheitliches Rahmenwerk, das seit über zehn Jahren Private Markets Assets in Europa feste Konturen verleiht.
Zugangswege für Privatanleger
Das Problem: Die neuen regulatorischen Eckpfeiler für institutionelle Kapitalanlagen ignorieren mehr als die Hälfte des global verfügbaren Kapitalvolumens. Nämlich das der Privatanleger. Die AIFM-Richtlinie richtet sich nur an institutionelle und professionelle Marktteilnehmer. Dennoch: Trotz Einschränkungen finden Privatanleger immer neue Möglichkeiten, um an der Wertentwicklung von Private Market Assets zu partizipieren:
Crowdinvesting-Plattformen ermöglichen Kleinanlegern den Zugang zu Anteilen an kleinen Investitionsprojekten, meist in den Bereichen Immobilien oder Wagniskapital (Start-ups). Laut Statista Market Insights beträgt das Transaktionsvolumen im Crowdinvesting-Markt in 2024 weltweit jedoch nur 1,59 Milliarden Euro. Ein verschwindend geringes Volumen – selbst dann, wenn es lediglich in Bezug zum vorhandenen Geldvermögen deutscher Privathaushalte gesetzt wird, das bei rund 8 Billionen Euro liegt.
Warum sind Privatanleger so zurückhaltend? Crowdinvesting ist risikobehaftet, da die Zielinvestments oft hohe Ausfallraten aufweisen. Zudem fließen die Investments selten direkt, sondern über Zweckgesellschaften, sodass man meist kein direktes Eigentum erwirbt. Außerdem ist das investierte Kapital in der Regel langfristig gebunden und teils nicht verkäuflich.
Alternative Investmentfonds (AIFs) für Privatanleger
Bestimmte AIFs, die als Publikumsfonds für Privatanleger zugelassen sind, ermöglichen es Nicht-Professionellen, sich an Private Market Assets zu beteiligen. Diese Publikums-AIFs sind stark reguliert: Sie unterliegen der AIFM-Richtlinie, der nationalen Umsetzung (Kapitalanlagegesetzbuch) und der jeweils nationalen Finanzaufsicht (Bafin).