Seit Einführung der Alternative Investmentfonds Management Direktive (AIFMD) zum 22. Juli 2013, unterliegen die Manager Alternative Investmentfonds (AIF) einer europaweiten Regulierung, die tiefgreifende Auswirkungen auf die allgemeine Geschäftstätigkeit mit sich bringt.
Um die hohen Anforderungen der Regulierung an Risikomanagement, Portfoliomanagement und Bewertung möglichst effizient abzudecken, behelfen sich viele Fondspromotoren mit der Beauftragung eines Dienstleisters. Diese in Deutschland als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und in Luxemburg als External Alternative Investment Funds Managers (AIFM) bezeichneten Gesellschaften liefern somit den regulatorischen Rahmen für das Management alternativer Assets unter der AIMFD.
Mit oder ohne eigenes Geld
Kunden von Service-KVGs lassen sich wie folgt unterscheiden: Zum einen sind das Manager, die ein Investmentvehikel suchen, um entsprechende Gelder einzusammeln. Hierzu zählen europäische Private-Equity- oder Real-Estate-Manager als auch angelsächsische Manager mit Offshore-Vehikeln, die über einen AIFMD-regulierten Fonds den Marktzutritt in Europa suchen.
Zur zweiten Gruppe zählen Kunden, die bereits entsprechende Assets mitbringen, das heißt kein Fundraising betreiben. Hierzu zählen Versicherungen, Pensionskassen, aber auch Family Offices und Stiftungen. Die Assets bleiben dem Fonds für eine unbegrenzte Dauer erhalten (Evergreen Fonds).
Der Hauptantrieb für eine Fondsstruktur besteht – verkürzt dargestellt – zum einen aus regulatorischen Anforderungen wie KWG, Solvency II oder der Anlageverordnung, als auch aus steuerlichen Erwägungen und dem Wunsch eine direkte Konsolidierung in der Bilanz zu vermeiden.
Während Asset Manager nach einer Lösung suchen, die möglichst effizient den Anforderungen einer Vielzahl von Investorengruppen gerecht wird, suchen Investoren von Evergreen-Fonds ein Vehikel, das die individuellen Anforderungen aus Aufsichts-, Steuer- und Investmentrecht optimal miteinander verbindet.
Die Gestaltungsmöglichkeiten
Die Richtlinie, die sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg in nationales Recht umgesetzt wurde, bietet neben der klassischen Möglichkeit voll regulierte AIFs (Full AIF) zu errichten, auch die Möglichkeit selbst verwaltete AIFs mit einem Volumen kleiner 100 Millionen Euro mit Fremdkapitalfinanzierung und kleiner 500 Million Euro ohne Fremdkapitalfinanzierung, sogenannte „De Minimis AIF“, einem „AIFMD Light Regime“ zu unterwerfen.
Die Richtlinie sieht zudem Ausnahmen für Anlegerfonds mit nur einem Investor vor sowie für vordefinierte Investorengruppen (Pre-Existing-Group), welche vor Auflegung des Fondsvehikels existieren. Die Manager dieser Vehikel unterliegen somit nicht der AIFMD.
Zusätzlich können Fondsinitiatoren auf Verbriefungsstrukturen als Zugangsvehikel zurückgreifen, die nach entsprechender Ausgestaltung ebenfalls nicht der AIFMD unterliegen.
Wunsch nach Vollregulierung
Trotz höherer Anforderungen der Regulierung an den Manager und des gleichzeitig höheren finanziellen Aufwandes, zeigt sich in der Praxis, dass die überwiegenden Anfragen der Initiatoren eine Vollregulierung im Sinne eines innerhalb der AIFMD voll regulierten Manager oder Fonds anstreben. Light-Lösungen werden trotz des geringeren Aufwandes weniger nachgefragt.
Für Private-Equity-Manager ist sicherlich ein Hauptgrund, dass nur ein vollregulierter AIF vom EU-Pass zum Vertrieb an sogenannte Professionelle Investoren in der EU profitieren kann.
Für Evergreen-Initiatoren wie Stiftungen, Pensionskassen und Family Offices ist der Vertrieb meist nebensächlich. Für sie steht Sicherheit im Vordergrund und die Möglichkeit das eigene Risikomanagement durch einen unabhängigen Dritten – nämlich den mandatieren AIFM – einer Kontrolle zu unterziehen. Die Option eine eigene Zulassung als AIFM zu erhalten, ist aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen für diese Initiatorengruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll und oftmals auch nicht gewünscht.
Nicht zuletzt stellt der beauftragte AIFM einen wertvollen Ansprechpartner für Fragen rund um die für viele Investoren noch neue Anlageklasse Private Equity dar.
Über die Autoren:
Thomas Goergen ist Gründer und Geschäftsführer der Service-KVG Luxembourg Investment Solutions. Stephan Grimm ist im Business Development der Investmentgesellschaft tätig.
Um die hohen Anforderungen der Regulierung an Risikomanagement, Portfoliomanagement und Bewertung möglichst effizient abzudecken, behelfen sich viele Fondspromotoren mit der Beauftragung eines Dienstleisters. Diese in Deutschland als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und in Luxemburg als External Alternative Investment Funds Managers (AIFM) bezeichneten Gesellschaften liefern somit den regulatorischen Rahmen für das Management alternativer Assets unter der AIMFD.
Mit oder ohne eigenes Geld
Kunden von Service-KVGs lassen sich wie folgt unterscheiden: Zum einen sind das Manager, die ein Investmentvehikel suchen, um entsprechende Gelder einzusammeln. Hierzu zählen europäische Private-Equity- oder Real-Estate-Manager als auch angelsächsische Manager mit Offshore-Vehikeln, die über einen AIFMD-regulierten Fonds den Marktzutritt in Europa suchen.
Zur zweiten Gruppe zählen Kunden, die bereits entsprechende Assets mitbringen, das heißt kein Fundraising betreiben. Hierzu zählen Versicherungen, Pensionskassen, aber auch Family Offices und Stiftungen. Die Assets bleiben dem Fonds für eine unbegrenzte Dauer erhalten (Evergreen Fonds).
Der Hauptantrieb für eine Fondsstruktur besteht – verkürzt dargestellt – zum einen aus regulatorischen Anforderungen wie KWG, Solvency II oder der Anlageverordnung, als auch aus steuerlichen Erwägungen und dem Wunsch eine direkte Konsolidierung in der Bilanz zu vermeiden.
Während Asset Manager nach einer Lösung suchen, die möglichst effizient den Anforderungen einer Vielzahl von Investorengruppen gerecht wird, suchen Investoren von Evergreen-Fonds ein Vehikel, das die individuellen Anforderungen aus Aufsichts-, Steuer- und Investmentrecht optimal miteinander verbindet.
Die Gestaltungsmöglichkeiten
Die Richtlinie, die sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg in nationales Recht umgesetzt wurde, bietet neben der klassischen Möglichkeit voll regulierte AIFs (Full AIF) zu errichten, auch die Möglichkeit selbst verwaltete AIFs mit einem Volumen kleiner 100 Millionen Euro mit Fremdkapitalfinanzierung und kleiner 500 Million Euro ohne Fremdkapitalfinanzierung, sogenannte „De Minimis AIF“, einem „AIFMD Light Regime“ zu unterwerfen.
Die Richtlinie sieht zudem Ausnahmen für Anlegerfonds mit nur einem Investor vor sowie für vordefinierte Investorengruppen (Pre-Existing-Group), welche vor Auflegung des Fondsvehikels existieren. Die Manager dieser Vehikel unterliegen somit nicht der AIFMD.
Zusätzlich können Fondsinitiatoren auf Verbriefungsstrukturen als Zugangsvehikel zurückgreifen, die nach entsprechender Ausgestaltung ebenfalls nicht der AIFMD unterliegen.
Wunsch nach Vollregulierung
Trotz höherer Anforderungen der Regulierung an den Manager und des gleichzeitig höheren finanziellen Aufwandes, zeigt sich in der Praxis, dass die überwiegenden Anfragen der Initiatoren eine Vollregulierung im Sinne eines innerhalb der AIFMD voll regulierten Manager oder Fonds anstreben. Light-Lösungen werden trotz des geringeren Aufwandes weniger nachgefragt.
Für Private-Equity-Manager ist sicherlich ein Hauptgrund, dass nur ein vollregulierter AIF vom EU-Pass zum Vertrieb an sogenannte Professionelle Investoren in der EU profitieren kann.
Für Evergreen-Initiatoren wie Stiftungen, Pensionskassen und Family Offices ist der Vertrieb meist nebensächlich. Für sie steht Sicherheit im Vordergrund und die Möglichkeit das eigene Risikomanagement durch einen unabhängigen Dritten – nämlich den mandatieren AIFM – einer Kontrolle zu unterziehen. Die Option eine eigene Zulassung als AIFM zu erhalten, ist aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen für diese Initiatorengruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll und oftmals auch nicht gewünscht.
Nicht zuletzt stellt der beauftragte AIFM einen wertvollen Ansprechpartner für Fragen rund um die für viele Investoren noch neue Anlageklasse Private Equity dar.
Über die Autoren:
Thomas Goergen ist Gründer und Geschäftsführer der Service-KVG Luxembourg Investment Solutions. Stephan Grimm ist im Business Development der Investmentgesellschaft tätig.