Betriebsrente Allianz schließt Presse-Pensionskasse für Neugeschäft

Schriftzug der Allianz an einem Bürohaus: Presseunternehmen können ihre betriebliche Altersversorgung künftig nicht mehr über die von der Allianz getragenen Presse-Pensionskasse organisieren.

Schriftzug der Allianz an einem Bürohaus: Presseunternehmen können ihre betriebliche Altersversorgung künftig nicht mehr über die von der Allianz getragenen Presse-Pensionskasse organisieren. Foto: imago images / Schöning

Presseunternehmen können ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) künftig nicht mehr über die Presse-Pensionskasse organisieren. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat die von der Allianz geführte Presseversorgung ihre Entscheidung den betroffenen Unternehmen in den vergangenen Tagen mitgeteilt. Demnach dürfen Firmen ab dem 1. Oktober 2020 neue Mitarbeiter, für die sie eine betriebliche Altersversorgung abschließen wollen, nicht mehr bei der Presse-Pensionskasse anmelden, die dem Bericht zufolge Teil der Allianz Pensionskasse (APK) ist. 

Als Begründung nennt der Versicherer die niedrigen Zinsen. Unternehmen aus dem Pressebereich sollten für neue Mitarbeiter stattdessen eine Direktversicherung abschließen. Auf die rund 20.000 Zeitungsjournalisten, die im tarifvertraglich vereinbarten Presseversorgungswerk bei Allianz, HDI, Axa und R+V abgesichert seien, wirke sich die Entscheidung nicht aus. 

Die Allianz Pensionskasse ist eine überbetriebliche Pensionseinrichtung. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Allianz Lebensversicherung und die Nummer zwei unter den größten deutschen Pensionskassen.

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