To-Dos und No-Gos Augen auf beim Immobilienkauf in Spanien

Bernhard Idelmann, Dr. Idelmann & Associates

Bernhard Idelmann: „In nicht wenigen Fällen sehen sich Investoren mit der Notwendigkeit konfrontiert, nachträglich zeitaufwändige und kostenträchtige Verfahren zur Legalisierung von bestehenden Bauwerken zu durchlaufen.“ Bildquelle: Rechtsanwalt Idelmann

Spanien ist nach wie vor ein sehr attraktiver Standort für professionelle Immobilieninvestoren. Auch vermögende Privatpersonen erfüllen sich gerne den Traum von der eigenen spanischen Immobilie, sei es die Villa mit Meerblick oder die Finca Rústica in reizvollen Landschaften.

Gleichwohl ist auch in Spanien nicht alles Gold was glänzt. Käufer von Immobilien sollten deshalb vorab gründlich prüfen, was sie kaufen, und eine umfassende qualifizierte Due Diligence des Kaufobjekts vornehmen lassen. Denn nur dann ist sichergestellt, dass sich ein spanisches Immobilien-Investment langfristig rechnet und Freude bereitet, und nicht nach erfolgtem Erwerb zu einem Albtraum mutiert.

In diesem Kontext gibt dieser Beitrag einen Überblick über den Ablauf eines erfolgreichen Immobilienerwerbs in Spanien und zeigt dabei die typischen Fallstricke auf.

Steuernummer N.I.E. und spanisches Bankkonto

Immobilieninvestoren und auch Privatleute benötigen eine spanische Steuernummer – N.I.E. oder N.I.F., um notarielle Verträge in Spanien abschließen und Verwaltungsverfahren, namentlich die beim spanischen Finanzamt und Grundbuchamt, durchführen zu können.

 

Regelmäßig wird auch ein spanisches Bankkonto zur Abwicklung des Immobilienkaufs und für die laufende Nutzung von spanischen Immobilien benötigt. Beides, die Beantragung der spanischen Steuernummer und die Eröffnung eines spanischen Kontos, sollte frühzeitig erfolgen, bei Bedarf mit der Unterstützung eines sachkundigen Rechtsanwalts.

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