Aldi-Nord-Erben Familienfehde um Stiftungssatzung eskaliert

Im Rechtsstreit um die Stiftungssatzung der Jakobsstiftung des verstorbenen Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht sucht dessen Sohn Theo Albrecht junior nun die Öffentlichkeit. Nachdem die Frau seines Bruders Berthold nach dessen Tod für sich und ihre Kinder vor Gericht mehr Einfluss auf die Stiftung erstritten hatte, war Theo Albrecht junior in Berufung gegangen.

Während das abschließende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig noch aussteht, hat sich der Milliardenerbe nun im „Stern“ und dem „Handelsblatt“ erstmals in der Öffentlichkeit geäußert – und seine Schwägerin Babette Albrecht dabei harsch kritisiert.

Im „Stern“ warf Albrecht junior seiner Schwägerin und deren fünf erwachsenen Kindern vor, gegen den letzten Willen seines Bruders zu verstoßen: „Ich bin sehr traurig darüber, dass Babette und ihre Kinder das Testament und die Stiftungssatzung ihres Ehemanns nicht akzeptieren wollen und diese bekämpfen“, so Theo Albrecht. Er wolle dafür Sorge tragen, dass „eine Selbstbedienung am Vermögen auch weiterhin ausgeschlossen bleibt“.

Gemeint sind damit offenbar unter anderem die Millionen-Auszahlungen, die jedes Jahr an Babette Albrecht fließen. Sie und ihre Kinder ließen sich jährlich 25 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen auszahlen, berichtet das „Handelsblatt“.

Gegenüber dem „Stern“ hatte Theo Albrecht Junior zuvor erklärt, der Name Albrecht verpflichte zu einem bescheidenen Lebensstil. Die großzügigen Auszahlungen seien eine Gefahr für den Ruf des Unternehmens, so Albrecht junior, außerdem stellten die zahlreichen von Babette geführten Prozesse eine Belastung dar.

Laut „Stern“ beanspruchen die Berthold-Kinder das Sagen in mindestens einer der drei Stiftungen des Aldi-Nord-Gründers. Theo Albrecht junior will hingegen die Interessen des Aldi-Konzerns in den Vordergrund stellen und sparsam mit den Konzerngewinnen umgehen.

Nachdem Babette Albrecht im Januar dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zunächst wegen Formfehlern in der Stiftungssatzung Recht bekommen hatte, ging Theo Albrecht junior in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht prüft laut einer Sprecherin gegenwärtig deren Zulassung, eine Entscheidung werde zeitnah erwartet, hieß es.

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