Acht-Punkte-Plan für Nachhaltigkeit Verbände rufen nach völliger Transparenz

Der Klimawandel und seine Folgen bedrohen die deutschen Wälder in ihrer Existenz.

Der Klimawandel und seine Folgen bedrohen die deutschen Wälder in ihrer Existenz. Foto: Pexels

Die Verhandlungen auf EU-Ebene zur sogenannten Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gehen im Herbst dieses Jahres in die abschließende und damit entscheidende Runde. Darauf weisen mehrere im Bereich nachhaltiger Investments tätige Organisationen, darunter das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) und der gemeinnützige Verein Corporate Responsibility Interface Center (Cric), in einer gemeinsamen Stellungnahme hin. 

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitspläne der EU. Das ambitionierte Projekt könne nur dann gelingen und eine umfassende Nachhaltigkeitswirkung entfalten, wenn das Klassifikationssystem breit, umfassend, klar und Transparenz-schaffend konzipiert und ausgestaltet werde, so die Organisationen.

Nach Ansicht der Verfasser der Stellungnahme sind acht Punkte von zentraler Bedeutung, damit die Ziele des EU-Aktionsplans erreicht und Beiträge im Sinne der relevanten internationalen Rahmenwerke – Agenda 2030, Aktionsagenda von Addis Abeba und Klimaabkommen von Paris – geleistet werden können: 

  1. Offenlegungspflichten für alle Finanzprodukte festschreiben.
  2. Soziale und governance-bezogene Ziele verbindlich aufnehmen.
  3. Eine vollständige Taxonomie entwickeln.
  4. Diversität und Wissenschaftsexpertise in der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen sicherstellen.
  5. Berichtspflichten und -standards Taxonomie-kompatibel machen.
  6. Einfache Nutzung sicherstellen und kleine Akteure nicht benachteiligen.
  7. Ökologisch schädliche Stromerzeugung nicht als nachhaltig definieren.
  8. Menschen für den Wandel gewinnen und befähigen. Durch Bildung und Aufklärung.

Um den notwendigen ökonomischen Umbauprozess in Richtung Nachhaltigkeit voranzutreiben, komme es nicht nur auf die Finanzwirtschaft an, argumentieren die Verbände. Politische Maßnahmen mit Blick auf die Realwirtschaft, etwa fiskalischer oder steuerlicher Natur, könnten auch durch einen ideal verwirklichten EU-Aktionsplan nicht ersetzt werden. Über ein nachhaltiges Finanzwesen könne zwar nicht alles gelöst, entscheidende Weichenstellungen jedoch aktiv unterstützt werden. 

Mehr Kapital für Nachhaltigkeit 

Das Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, Kern des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums, nimmt zunehmend Gestalt an. Am 18. Juni 2019 hat die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) im Auftrag der Europäischen Kommission hierzu ihren zweiten Bericht vorgelegt – den Taxonomy Technical Report – wie auch einen ersten Leitfaden für die spätere Nutzung. Ziel des EU-Aktionsplans ist es, Kapitalflüsse in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, finanzielle Risiken zu bewältigen sowie Transparenz und Langfristigkeit zu fördern.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen