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Die Verantwortlichen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), haben dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) einen kritischen Brief zugesendet. Dem privaten banking magazin liegt das Schreiben vor.
Der ABV-Vorstand hatte sich demnach in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 erneut mit den Vorgängen im VZB befasst. Auslöser waren öffentliche Äußerungen aus den Reihen der VZB-Gremien sowie verschiedener Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Versorgungswerks. Der „anhaltend auch in den Medien ausgetragene Streit innerhalb des VZB“ habe „bereits zu einigen negativen und belastenden Äußerungen hinsichtlich des Systems der Versorgungseinrichtungen geführt“, heißt es in dem Schreiben. Dies „berühre die Interessen der ABV und aller Versorgungseinrichtungen erheblich.“
Selbstheilung als Grundprinzip
Die ABV-Verantwortlichen berufen sich in dem Schreiben auf die über 100-jährige Geschichte der Versorgungswerke, in der es deren Selbstverwaltungen stets gelungen sei, Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Dieses Prinzip sei für den Bestand der Versorgungswerke insgesamt „essentiell“. Das Schreiben richtet sich dabei auch an die übrigen 90 Mitgliedseinrichtungen: Diese erwarteten von den gewählten Gremienmitgliedern des VZB dasselbe. Und weiter: „Es nützt nichts, stattdessen immer wieder nur auf die lange Dauer notwendiger Aufarbeitungsprozesse zu verweisen und die Aufmerksamkeit auf womöglich erst in etlichen Jahren entschiedene Auseinandersetzungen um Schadensersatz zu lenken.“
Damit steht die ABV in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Kommunikationsstrategie des VZB – auch wenn dies im Brief nicht explizit so formuliert wird. Dessen Rechtsanwalt Ulrich-Peter Kinzl hatte die laufenden Schadensersatzklagen erläutert und einen Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof als sicher bezeichnet. Das VZB sieht diese Klagen als zwingend notwendig zur Wahrung der Vermögensinteressen seiner rund 11.000 Mitglieder.
Konkrete Forderungen des Vorstands
In einem förmlichen Vorstandsbeschluss hat die ABV zwei konkrete Anforderungen an das VZB formuliert:
- die Gewährleistung der Organisation des satzungsgemäßen Geschäftsbetriebs in Haupt- und Ehrenamt mit „klaren, bezüglich der konkreten Vorgänge aus der Vergangenheit unbelasteten Verhältnissen bei der Gremienarbeit"
- ein „deutlich anspruchsvolleres Timing" zur Vorlage des testierten Jahresabschlusses 2024 und direkt anschließend des testierten Jahresabschlusses 2025. Der Abschluss für 2024 lässt nach aktuellem Stand noch viele Monate auf sich warten, da zunächst eine Sonderprüfung für 2023 abgeschlossen werden muss.
Das weitere Unterstützungsangebot der ABV – die dem nach eigenen AussagenVZB wiederholt Hilfe angeboten hatte – knüpft die ABV an die Erfüllung dieser Erwartungen sowie an eine „unaufgeforderte, regelmäßige und faktenbasierte schriftliche Information über alle aktuellen Entwicklungen.“
Wirkungslose Leitplanken?
Interessant ist das Schreiben auch mit Blick auf eine weitere Debatte: Die ABV hatte angekündigt, künftig engere „Leitplanken" für Versorgungswerke einzuziehen, um ähnliche Fälle zu verhindern – auch unter dem Eindruck der VZB-Vorgänge. VZB-Anwalt Kinzl hatte Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Unterfangens geäussert. Die gesetzlichen Leitplanken seien in seinen Augen durch Paragraf 215 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Anlageverordnung längst vorhanden. Das Problem sei nicht das Fehlen von Regeln, sondern deren konsequente Durchsetzung.
Der ABV-Brief ist unterzeichnet von Rudolf Henke, Eva Hemberger und Hartmut Rüdiger als ABV-Vertretungsvorstand.
Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung für alle genannten Personen, gegen die Ermittlungen laufen oder gegen die Ansprüche geltend gemacht werden.