MiFID II in Anlageberatung und Vertrieb
Die BaFin untersucht aktuell, wie die Institute MiFID II umsetzen. Im Fokus stehen dabei die eingeführten Verhaltenspflichten wie die Telefonaufzeichnung (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation. Gerade die Formulare zur Geeignetheit seien häufig unvollständig. Zudem gab es Anpassungen infolge der Corona-Krise.
Die Themen:
- Entwicklungen im Bereich Kostentransparenz
- Taping, Geeignetheitserklärung, Kundeninformation, Research
- Anforderungen an Zuwendungen: Spielräume?
- Aktueller Stand Product Governance
- Anforderungen an die Anlageberatung: analog, digital, telefonisch
- Aufsicht und Ausblick: Produktintervention, Änderungen der WpDPV, Sustainability und ESG-Kriterien. Neues infolge von Corona!
Die Referenten:
- Dr. Frank Zingel, Rechtsanwalt, Partner, lindenpartners, Berlin
- Dr. Torsten Becker, Bereich Wertpapieraufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt am Main
Kontakt: Carmen Fürst-Grüner, Stv. Bereichsleiterin Financial Services, +49 6221 500-860, [email protected]