Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

24.11.2020 09:00 - 17:00 Seminar Frankfurt am Main 990,00

In diesem Seminar lernen Sie, warum Vollmachten grundsätzlich formfrei erteilt werden können und Sie trotzdem berechtigt sind, Mindestanforderungen an die Form und den Inhalt einer Vollmacht zu stellen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Vollmacht akzeptiert oder zurückgewiesen werden muss und wie Sie mit widersprüchlichen Verfügungen umgehen können.

Die Themen:
- Alle geplanten Änderungen nach der Reform des Betreuungsrechts
- Richtiger Umgang mit Kunden, bei denen Zweifel am Vorliegen der Geschäftsfähigkeit bestehen
- Neu: Geschwister werden befreite Betreuer - Folgen?
- Welche Änderungen sind bei Betreuten für Geld- und Vermögensanlagen geplant - Wegfall von mündelgeldsicheren Anlagen?
- Wie sehen die Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten der Bundesärztekammer aus?
- Unter welchen Umständen darf ein Betreuer eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
- Zweifel an der Geschäftsfähigkeit: Was kann ich tun, was muss ich tun?
- Welche Bankgeschäfte darf ein Vorsorgebevollmächtigter bzw. ein Betreuer tätigen?
- Kann sich ein Vorsorgebevollmächtigter selbst eine Kontovollmacht erteilen?

Der Referent:
- Dr. Markus Kampermann, Rechtsanwalt, Syndikusanwalt, Volksbank Mittelhessen, Gießen

Veranstaltungsort: Le Méridien Parkhotel Frankfurt
Kontakt: Carolina Menges, +49 6221 500-800, [email protected]