Jetzt Online: Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

29.04.2020 09:00 - 17:00 Seminar Online an Ihrem Arbeitsplatz 990,00

Sie haben häufiger mit Vollmachten, Bevollmächtigten Betreuten und Betreuern zu tun und wünschen sich Rechtssicherheit in der Beurteilung vieler Fragen rund um das Thema Vollmachten und Betreuung? Dann ist dieses Kompaktseminar genau das Richtige für Sie. In diesem Seminar lernen Sie an einem Tag, warum Vollmachten grundsätzlich formfrei erteilt werden können und Sie trotzdem berechtigt und verpflichtet sind, Mindestanforderungen an die Form und den Inhalt einer Vollmacht zu stellen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Vollmacht akzeptiert oder zurückgewiesen werden muss und wie Sie mit widersprüchlichen Verfügungen und Weisungen von Betreuern, Betreuten und Vorsorgebevollmächtigten umgehen können.

Weiterhin erfahren Sie, welche Arten von Betreuer es gibt, wann das Betreuungsgericht eingebunden werden muss, welche Verfügungsbeschränkungen von der Bank zu beachten sind, wie sich ein Betreuer richtig legitimiert und ob ein Betreuer Kontovollmachten widerrufen darf.

Es scheint als verzögert sich das Inkrafttreten der schon für 2019 angekündigten großen Reform des Betreuungsrechts. Wann genau die geplante Reform nun in Kraft treten wird, steht leider noch nicht fest. Sicher dürfte sein, dass mit dem Inkrafttreten der Reform, die das Kindschaftsrecht, das Pflegschaftsrecht und große Teile des Familienrechts betrifft, zu einem Anpassungsbedarf in Ihren Häusern führen wird.

Die Themen:
- Alle geplanten Änderungen nach der Reform des Betreuungsrechts
- Richtiger Umgang mit Kunden, bei denen Zweifel am Vorliegen der Geschäftsfähigkeit bestehen
- Neu: Geschwister werden befreite Betreuer - Folgen?
- Welche Änderungen sind bei Betreuten für Geld- und Vermögensanlagen geplant - Wegfall von mündelgeldsicheren Anlagen?
- Wie sehen die Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten der Bundesärztekammer aus?
- Unter welchen Umständen darf ein Betreuer eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
- Zweifel an der Geschäftsfähigkeit: Was kann ich tun, was muss ich tun?
- Welche Bankgeschäfte darf ein Vorsorgebevollmächtigter bzw. ein Betreuer tätigen?
- Kann sich ein Vorsorgebevollmächtigter selbst eine Kontovollmacht erteilen?

Der Referent:
- Dr. Markus Kampermann, Rechtsanwalt, Syndikusanwalt, Volksbank Mittelhessen, Gießen

Veranstaltungsort: Online an Ihrem Arbeitsplatz
Kontakt: Carolina Menges, +49 6221 500-800, [email protected]