MiFID II in der Finanzportfolioverwaltung
Mit Inkrafttreten der MiFID II-Regelungen am 03.01.2018 wurden die Anforderungen an die Mitarbeiter der Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) wesentlich verändert. Neben den Neuerungen in Bezug auf den Abschluss einer Vermögensverwaltung müssen Mitarbeiter ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu bestehen interne Dokumentations- und regelmäßige Prüfungspflichten.
Dieses Seminar veranschaulicht anhand von theoretischen Grundlagen und Praxisbeispielen, welche erweiterten und neuen Anforderungen für Vermögensverwalter und deren Mitarbeiter anstehen, wie diese zu bewerten und umzusetzen sind und welche Auslegungsspielräume existieren. Die Teilnahme am Seminar dient als Nachweis der Sachkunde zu den rechtlichen Grundlagen gemäß WpHGMaAnzV.
Die Themen:
- Sachkundeanforderung und Schulungsnotwendigkeit
- Der Vermögensverwaltungsvertrag - zivilrechtliche Grundlagen
- Aufsichtsrechtliche Anforderungen nach MiFID II & MaComp
- Der Abschluss einer Finanzportfolioverwaltung
- Umgang mit Interessenkonflikten und Handlungsempfehlungen
Die Referenten:
- Jochen Eichhorn, Rechtsanwalt und Partner, Lachner Westphalen Spamer, Frankfurt am Main
- Anja Feger, Rechtsanwältin, Certified Compliance Professional (CCP), Bielefeld
Veranstaltungsort: Le Méridien Parkhotel, Frankfurt
Kontakt: Carmen Fürst-Grüner, Konferenzmanagerin Financial Services, +49 6221 500-860, [email protected]