Die Familienstiftung in der Praxis

08.04.2019 09:30 - 17:30 Seminar Frankfurt am Main 990,00

Familienstiftungen werden im Regelfall errichtet, um eine Unternehmens- oder Vermögensnachfolge losgelöst von nicht absehbaren familiären Entwicklungen und damit auch die Versorgung der Familie langfristig sicherzustellen. Oftmals spielen auch steuerliche Überlegungen eine nicht unerhebliche Rolle, etwa beim Einsatz einer Familienstiftung in einem sogenannten Doppelstiftungsmodell.

Seit der Erbschaftsteuerreform nimmt der Einsatz von Familienstiftungen in der Unternehmens- und Vermögensnachfolge weiter zu. Im Vordergrund dieses Praxisseminars stehen die steuerlichen und stiftungsrechtlichen Rahmenbedingungen des „Tagesgeschäfts” bestehender Familienstiftungen. Auch bereits bei der Errichtung einer Familienstiftung sollten diese bedacht werden. Schwerpunkte hierbei sind die laufende Besteuerung von Familienstiftung und Destinataren sowie die stiftungsrechtliche Begleitung. Auch Fragen des „Nachjustierens”, der Transparenz und des Strukturwandels werden besprochen.

Die Themen:

  • Steuerrecht der Familienstiftung und Destinatäre: u.a. Einlagekonto, Kapitaleinkünfte, Kapitalertragsteuerabzug
  • Rechtsstellung von Destinatären und Stiftungsorganen (Anstellung, Vergütung, Haftung)
  • Ersatzerbschaftsteuer: Vor- und Nachsorgeaufgaben
  • Satzungspflege, Strukturwandel und Stiftungsrechtsreform

Die Referenten:

  • Dr. Thomas Fritz, Steuerberater, Partner, Peters, Schönberger & Partner mbB, München
  • Prof. Dr. Manfred Orth, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Of Counsel, Peters, Schönberger & Partner mbB, München
  • Dr. Thilo Fleck, Rechtsanwalt | Partner, Berner Fleck Wettich Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf



Veranstaltungsort: Le Méridien Parkhotel, Frankfurt
Kontakt: Carmen Fürst-Grüner, Konferenzmanagerin Financial Services, +49 6221 500-860, [email protected]