Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

23.11.2018 09:00 - 17:00 Seminar Frankfurt am Main 990,00


Sie haben häufiger mit Vollmachten, Bevollmächtigten Betreuten und Betreuern zu tun und wünschen sich Rechtssicherheit in der Beurteilung vieler Fragen rund um das Thema Vollmachten und Betreuung? Dann ist dieses Kompaktseminar genau das richtige für Sie. In diesem Seminar lernen Sie an einem Tag, warum Vollmachten grundsätzlich formfrei erteilt werden können und Sie trotzdem berechtigt und verpflichtet sind, Mindestanforderungen an die Form und den Inhalt einer Vollmacht zu stellen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Vollmacht akzeptiert oder zurückgewiesen werden muss und wie Sie mit widersprüchlichen Verfügungen und Weisungen von Betreuern, Betreuten und Vorsorgebevollmächtigten umgehen können. Weiterhin erfahren Sie, welche Arten von Betreuer es gibt, wann das Betreuungsgericht eingebunden werden muss, welche Verfügungsbeschränkungen von der Bank zu beachten sind, wie sich ein Betreuer richtig legitimiert und ob ein Betreuer Kontovollmachten widerrufen darf.

Die Themen:

- Zweifel an der Geschäftsfähigkeit: Was kann ich tun, was muss ich tun?

- Darf ein Betreuer eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

- Unter welchen Umständen dürfen und wann müssen Vorsorgevollmachten zurückgewiesen werden?

- Welche unterschiedlichen Prüfungspflichten gelten bei Kontovollmachten, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten?

- Wie ist mit widersprüchlichen Verfügungen von Kontoinhabern, Bevollmächtigten und Betreuern umzugehen?

- Welche Bankgeschäfte darf ein Betreuer beziehungsweise ein Vorsorgebevollmächtigter tätigen?

- Was ist bei Geldanlagegeschäften von Betreuern zu berücksichtigen?

Referent:

- Dr. Markus Kampermann, Rechtsanwalt, Syndikusanwalt, Volksbank Mittelhessen, Gießen


Veranstaltungsort:
InterContinental Hotel Frankfurt
Kontakt: Carolina Menges, Bereichsleiterin Financial Services, +49 6221 500-800, [email protected]