50 Millionen Euro im Fonds Bundesregierung hält Anleger durch EdW für ausreichend geschützt

50-Euro-Scheine

50-Euro-Scheine: Die FDP-Fraktion erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Zustand der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Foto: imago images / Hans Scherhaufer

Inwiefern sind eigentlich die Anleger abgesichert, wenn eine Investmentfirma einmal pleitegeht? Um diese Frage ging es in einer kleinen parlamentarischen Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP an die Bundesregierung. Ganz konkret erkundigte sich die FDP nach dem Befinden der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, kurz EdW.

Die EdW soll immer dann einspringen, wenn Privatkunden offene Forderungen aus Wertpapiergeschäften haben – wenn etwa Dividendenzahlungen oder Verkaufserlöse ausstehen -, die betroffenen Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleister oder Fondsgesellschaften das Geld aber nicht auszahlen können. 790 hiesige Wertpapierfirmen sind der 1998 gegründeten Einrichtung zugeordnet. Ihre Beitragszahlungen sind allerdings nicht freiwillig, sondern vom Gesetzgeber so angeordnet: Grundlage ist eine EU-Richtlinie, umgesetzt im deutschen Anlegerentschädigungsgesetz. Die Jahresbeiträge, Einmal- und Sonderzahlungen der EdW-Mitglieder fließen in einen Fonds. Im Schadensfall steht Anlegern daraus 90 Prozent ihrer Geldforderungen zu, maximal 20.000 Euro.

„Die Bundesregierung sieht Wertpapieranleger im Falle einer Insolvenz eines Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in Deutschland als ausreichend geschützt an“, heißt es jetzt in der Antwort der Bundesregierung. Es sei nicht geplant, die gesetzliche Entschädigungspflicht auszuweiten.  

Laut Auskunft der Bundesregierung stehen derzeit etwa 50 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen sich gegebenenfalls Anleger entschädigen ließen. 12,2 Millionen Euro aus Beiträgen und Einmalzahlungen kamen davon allein im vergangenen Jahr zusammen, ist dem Anhang der schriftlichen Regierungsantwort zu entnehmen. Falls die Summe im Schadensfall nicht ausreicht, kann die EdW auch Sonderbeiträge erheben und Kredite aufnehmen. „Durch die Ausstattung des Sondervermögens und die zusätzlichen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung ist die EdW in der Lage, die Anleger eines größeren Wertpapierhandelsunternehmens oder mehrerer kleinerer Wertpapierhandelsunternehmen zu entschädigen“, so die Regierungsvertreter.