25-Prozent-Quote außer Kraft Bafin hebt Beschränkungen für Immobilien auf

Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn: Die Aufsichtsbehörde hat die Höchstgrenzen bei passiven Überschreitungen der Immobilienquote regulierter Anleger für unbestimmte Zeit aufgehoben.

Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn: Die Aufsichtsbehörde hat die Höchstgrenzen bei passiven Überschreitungen der Immobilienquote regulierter Anleger für unbestimmte Zeit aufgehoben. Foto: imago images / Schöning

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Höchstgrenzen bei passiven Überschreitungen der Immobilienquote regulierter Anleger für unbestimmte Zeit aufgehoben. Auf diese in der Corona-Pandemie äußerst wichtige Entscheidung verweist der Immobilienanlagenvermittler Real Exchange.

Den Angaben zufolge wird die Bafin eine vorübergehende passive Überschreitung der Immobilienquote gemäß Paragraph 3 Absatz 5 Anlageverordnung (AnlV) nicht beanstanden. Gemäß der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung), an der sich auch Versorgungswerke orientieren, dürfen direkte und indirekte Anlagen in bestimmte Darlehen und Immobilien 25 Prozent des Sicherungsvermögens nicht übersteigen. Mit Sicherungsvermögen bezeichnet man den Teil der aktiven Bilanzanlagen eines Versicherungsunternehmens, der dazu dient, die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall zu sichern. 

Anlagegrenzen „außer Kraft gesetzt“

Nach Einschätzung der Firma Real Exchange sind Anlagegrenzen „also für zunächst unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt“. Indem die Bafin Überschreitungen der nach oben eigentlich limitierten Immobilienquote nicht beanstandet – und das auch in aller Deutlichkeit betont, können institutionelle Anleger, die unter die Anlageverordnung fallen, aufsichtsrechtlich bedingte Notverkäufe zur Einhaltung der Immobilienquote vermeiden. 

Heiko Böhnke, Vorstand von Real Exchange, sagt, die Bafin habe mit der Aufhebung der Anlagegrenzen angesichts der massiven Dax-Abstürze „klug und umsichtig“ gehandelt. Die Aktienquote institutioneller Investoren hat sich nach Angaben des Unternehmens in den vergangenen Wochen deutlich verringert. Innerhalb von nur vier Wochen habe der Deutsche Aktienindex einen Indexrückgang von fast 40 Prozent verzeichnet. 

Immobilienquote vollständig ausgereizt

Eine beispielhafte Modellrechnung von Real Exchange zeigt, dass bei einem Versorgungswerk mit einer Anleihequote von 45 Prozent, einer Aktienquote von 20 Prozent sowie einer bereits vollständig ausgereizten Immobilienquote von 25 Prozent ein gleichzeitiger Rückgang der Aktienkurse wie auch der Anleihekurse um 30 Prozent regulatorische Auswirkungen haben kann. Denn die Immobilienquote springt in diesem Fall von 25 auf über 31 Prozent – und überschreitet damit die unter Normalbedingungen zulässige Obergrenze. Bisher hatte eine solche Entwicklung zur Folge, dass Anleger Teile ihrer Immobilienanlagen verkaufen mussten, um das Limit wieder einzuhalten.

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